Ziel dieses Vergabeverfahrens ist eine effektive und zuverlässige Abdeckung des Spitzenbedarfs durch die Anmietung von Fahrzeugen.
siehe Lose
Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.03.2030 endet. Sollte die Abrufobergrenze zuvor erreicht werden, so endet der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Zutun der Parteien.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichtetem Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl von 50 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 50 PunkteBsp: Bieter A gewichteter Gesamtpreis 30EUR , Bieter B gewichteter Gesamtpreis 60EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 50 Punkten, der Bieter B erhält (30EUR / 60EUR) * 50 = 25 Punkte Weitere Angebote werden analog des oben genannten Beispiels bewertet.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für die Zustellung und Abholung erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 30 PunkteBsp: Bieter A bietet die Zustellung und Abholung durchschnittlich zum Preis von 12EUR an, Bieter B zum Preis von 15EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 30 Punkten, der Bieter B erhält (12EUR / 15EUR) * 30 = 24 PunkteWeitere Angebote werden analog des oben genannten Beispiels bewertet.
Je Angebot werden die Entfernungszonen zu den Vermietstationen BwFPS bewertet. Die Anlieferzonen werden pro Standort (vom Typ Servicecenter und Servicestation) wie folgt bewertet:
Pauschale 0 = 5 PunktePauschale 1 = 3 PunktePauschale 2 = 1 PunktPauschale 3 = 0 Punkte
Die Punkte für die einzelnen Pauschalen gemäß Spalte U (Pauschale) in der Anlage Los 1 Region Nord Standortliste werden addiert.Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl bekommt 10 Punkte.Der Bieter mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 8 Punkte. Der Bieter mit der dritthöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 5 Punkt. Der Bieter mit der vierthöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 3 Punkte.Der Bieter mit der fünfthöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 1 Punkt.Weitere Angebote erhalten keine Punkte.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für die Zuschläge und Gebühren erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 10 PunkteBsp: Bieter A bietet die Zuschläge und Gebühren durchschnittlich zum Preis von 15EUR an, Bieter B zum Preis von 20EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 10 Punkten, der Bieter B erhält (15EUR / 20EUR) * 10 = 8 Punkte (aufgerundet)Weitere Angebote werden analog des oben genannten Beispiels bewertet.
Hinweis: Aufgrund der systemischen Vorlage ist es nicht möglich, alle Vertragspartner als gleichgestellte Bieter aufzunehmen. Alle unter 6.1.2 als "Wettbewerbsgewinner" aufgeführten Vertragspartner sind gleichgestellt.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Nord (Anlage_Los 1_Region Nord_Standortliste).Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 30.200 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Vertragsgegenstand von Los 2 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Ost (Anlage_Los 2_Region Ost_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 19.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 3 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Süd (Anlage_Los 3_Region Süd_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 21.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 4 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region West (Anlage_Los 4_Region West_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 11.300 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen..
Vertragsgegenstand von Los 5 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region Nord (Anlage_Los 5_Region Nord_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 2800 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 6 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region Ost (Anlage_Los 6_Region Ost_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1800 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 7 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region Süd (Anlage_Los 7_Region Süd_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1500 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 8 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region West (Anlage_Los 8_Region West_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 9 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van) an Flughäfen in Deutschland für die in der (Anlage_Los 9_Standorte Flughäfen) genannten Flughäfen. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 8000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichtetem Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl von 80 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 80 PunkteBsp: Bieter A gewichteter Gesamtpreis 40EUR , Bieter B gewichteter Gesamtpreis 60EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 80 Punkten, der Bieter B erhält (40EUR / 60EUR) * 80 = 53 Punkte (abgerundet)
In der Anlage Standorte Flughäfen gibt der Bieter in der Spalte "F" an, ob die Leistung an dem Standort erbracht werden kann. Der Bieter mit der höchsten Standortabdeckung bekommt 10 Punkte.Der Bieter mit der zweithöchsten Standortabdeckung bekommt 5 Punkte.Der Bieter mit der dritthöchsten Standortabdeckung bekommt 1 Punkt.Maximal können 10 Punkte erzielt werden.Bei Gleicheit in der Standortabdeckung bekommen die Bieter mit der höchsten Standortabdeckung beide 10 Punkte und der dritthöchste 5 Punkte.
Je Zuschlag/Gebühr werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet. Aus den gewichteten Preisen wird der Durschnittswert für den jeweiligen Zuschlag/Gebühr errechnet. Die gewichteten Durschnittspreise werden summiert. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Durchschnitspreis erhält 10 Punkte. Weitere Biter erhalten einen Punktwert gemäß nachfolgender Formel: (günstigste Summe gewichteter Durchschnittspreis / Ihre Summe gewichteter Durchschnittspreis) * 10 Punkte. Bsp: Die Summe des gewichteten Durchschnittspreises für die Zuschläge und Gebühren beträgt bei Bieter A 15 EUR, bei Bieter B 18 EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 10 Punkten, der Bieter B erhält (15 EUR / 18 EUR) * 10 = 8 Punkte (gerundet).
Vertragsgegenstand von Los 10 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van) an Flughäfen in Deutschland für die in der (Anlage_Los 10_Standorte Bahnhöfe) genannten Bahnhöfe. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
In der Anlage Standorte Bahnhöfe gibt der Bieter in der Spalte "F" an, ob die Leistung an dem Standort erbracht werden kann. Der Bieter mit der höchsten Standortabdeckung bekommt 10 Punkte.Der Bieter mit der zweithöchsten Standortabdeckung bekommt 5 Punkte.Der Bieter mit der dritthöchsten Standortabdeckung bekommt 1 Punkt.Maximal können 10 Punkte erzielt werden.Bei Gleicheit in der Standortabdeckung bekommen die Bieter mit der höchsten Standortabdeckung beide 10 Punkte und der dritthöchste 5 Punkte.