Ziel dieses Vergabeverfahrens ist eine effektive und zuverlässige Abdeckung des Spitzenbedarfs durch die Anmietung von Fahrzeugen.
siehe Lose
Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.03.2030 endet. Sollte die Abrufobergrenze zuvor erreicht werden, so endet der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Zutun der Parteien.
Achtung:Die Abteilung Vergaben ist vom 22.12.2025 bis einschließlich 01.01.2026 nicht besetzt. Hinweise und Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise und Fragen bei der Abteilung Vergaben eingehen, so werden diese erst nach dem 01.01.2026 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum entsprechend berücksichtigt.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Nord (Anlage_Los 1_Region Nord_Standortliste).Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 30.200 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichtetem Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl von 50 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 50 PunkteBsp: Bieter A gewichteter Gesamtpreis 30EUR , Bieter B gewichteter Gesamtpreis 60EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 50 Punkten, der Bieter B erhält (30EUR / 60EUR) * 50 = 25 Punkte Weitere Angebote werden analog des oben genannten Beispiels bewertet.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für die Zustellung und Abholung erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 30 PunkteBsp: Bieter A bietet die Zustellung und Abholung durchschnittlich zum Preis von 12EUR an, Bieter B zum Preis von 15EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 30 Punkten, der Bieter B erhält (12EUR / 15EUR) * 30 = 24 PunkteWeitere Angebote werden analog des oben genannten Beispiels bewertet.
Je Angebot werden die Entfernungszonen zu den Vermietstationen BwFPS bewertet. Die Anlieferzonen werden pro Standort (vom Typ Servicecenter und Servicestation) wie folgt bewertet:
Pauschale 0 = 5 PunktePauschale 1 = 3 PunktePauschale 2 = 1 PunktPauschale 3 = 0 Punkte
Die Punkte für die einzelnen Pauschalen gemäß Spalte U (Pauschale) in der Anlage Los 1 Region Nord Standortliste werden addiert.Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl bekommt 10 Punkte.Der Bieter mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 8 Punkte. Der Bieter mit der dritthöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 5 Punkt. Der Bieter mit der vierthöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 3 Punkte.Der Bieter mit der fünfthöchsten Gesamtpunktzahl bekommt 1 Punkt.Weitere Angebote erhalten keine Punkte.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für die Zuschläge und Gebühren erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 10 PunkteBsp: Bieter A bietet die Zuschläge und Gebühren durchschnittlich zum Preis von 15EUR an, Bieter B zum Preis von 20EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 10 Punkten, der Bieter B erhält (15EUR / 20EUR) * 10 = 8 Punkte (aufgerundet)Weitere Angebote werden analog des oben genannten Beispiels bewertet.
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Vermietung von Fahrzeugen), folgender Mindestumsatz in Euro netto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich.
Mindestens 2.000.000,- Euro netto im Geschäftsjahr 2022 Mindestens 2.000.000,- Euro netto im Geschäftsjahr 2023Mindestens 2.000.000,- Euro netto im Geschäftsjahr 2024
Vertragsgegenstand von Los 2 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Ost (Anlage_Los 2_Region Ost_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 19.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 3 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Süd (Anlage_Los 3_Region Süd_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 21.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 4 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region West (Anlage_Los 4_Region West_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 11.300 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen..
Vertragsgegenstand von Los 5 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region Nord (Anlage_Los 5_Region Nord_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 2800 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Vermietung der Fahrzeugklasse LKW), folgender Mindestumsatz in Euro netto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich
Mindestens 1.000.000,- Euro netto im Geschäftsjahr 2022 Mindestens 1.000.000,- Euro netto im Geschäftsjahr 2023Mindestens 1.000.000,- Euro netto im Geschäftsjahr 2024
Vertragsgegenstand von Los 6 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region Ost (Anlage_Los 6_Region Ost_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1800 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 7 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region Süd (Anlage_Los 7_Region Süd_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1500 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 8 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (LKW) in Deutschland für die Region West (Anlage_Los 8_Region West_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Vertragsgegenstand von Los 9 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van) an Flughäfen in Deutschland für die in der (Anlage_Los 9_Standorte Flughäfen) genannten Flughäfen. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 8000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
Je Angebot werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet und addiert.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichtetem Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl von 80 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis / Ihr gewichteter Gesamtpreis) * 80 PunkteBsp: Bieter A gewichteter Gesamtpreis 40EUR , Bieter B gewichteter Gesamtpreis 60EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 80 Punkten, der Bieter B erhält (40EUR / 60EUR) * 80 = 53 Punkte (abgerundet)
In der Anlage Standorte Flughäfen gibt der Bieter in der Spalte "F" an, ob die Leistung an dem Standort erbracht werden kann. Der Bieter mit der höchsten Standortabdeckung bekommt 10 Punkte.Der Bieter mit der zweithöchsten Standortabdeckung bekommt 5 Punkte.Der Bieter mit der dritthöchsten Standortabdeckung bekommt 1 Punkt.Maximal können 10 Punkte erzielt werden.Bei Gleicheit in der Standortabdeckung bekommen die Bieter mit der höchsten Standortabdeckung beide 10 Punkte und der dritthöchste 5 Punkte.
Je Zuschlag/Gebühr werden die Preise mit den vorgegebenen Gewichtungsfaktoren gewichtet. Aus den gewichteten Preisen wird der Durschnittswert für den jeweiligen Zuschlag/Gebühr errechnet. Die gewichteten Durschnittspreise werden summiert. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Durchschnitspreis erhält 10 Punkte. Weitere Biter erhalten einen Punktwert gemäß nachfolgender Formel: (günstigste Summe gewichteter Durchschnittspreis / Ihre Summe gewichteter Durchschnittspreis) * 10 Punkte. Bsp: Die Summe des gewichteten Durchschnittspreises für die Zuschläge und Gebühren beträgt bei Bieter A 15 EUR, bei Bieter B 18 EUR. Damit ergibt sich für den Bieter A eine Punktzahl i. H. v. 10 Punkten, der Bieter B erhält (15 EUR / 18 EUR) * 10 = 8 Punkte (gerundet).
Vertragsgegenstand von Los 10 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van) an Flughäfen in Deutschland für die in der (Anlage_Los 10_Standorte Bahnhöfe) genannten Bahnhöfe. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 1000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
In der Anlage Standorte Bahnhöfe gibt der Bieter in der Spalte "F" an, ob die Leistung an dem Standort erbracht werden kann. Der Bieter mit der höchsten Standortabdeckung bekommt 10 Punkte.Der Bieter mit der zweithöchsten Standortabdeckung bekommt 5 Punkte.Der Bieter mit der dritthöchsten Standortabdeckung bekommt 1 Punkt.Maximal können 10 Punkte erzielt werden.Bei Gleicheit in der Standortabdeckung bekommen die Bieter mit der höchsten Standortabdeckung beide 10 Punkte und der dritthöchste 5 Punkte.