Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen.
Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFPS Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung sämtlicher Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive der erforderlichen Erklärungen zu den Steuerarten Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuer. Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Steuerberatung für die BwFPS abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Beratung (umfasst Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV), - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Unterstützung (umfasst Tätigkeiten gemäß §§ 23 - 31; 38 und 40 ff. StBVV) und - Erstellung von steuerlichen, während der Vertragsdauer adhoc erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen (umfasst Tätigkeiten gemäß § 22 StBVV)zu allen Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten einschließlich Lohnsteuer.
Der Standort / die Niederlassung des Kernteams sollte sich bei Leistungsbeginn in räumlicher Nähe zu den Geschäftsräumen der BwFPS (Am Turm 42, 53721 Siegburg) befinden, damit Abstimmungen, die einen persönlichen Austausch erfordern, kurzfristig durchgeführt werden können. Dem Angebot ist eine Auflistung mit Ort und Straße des bereits vorhandenen oder beabsichtigen Standortes / der Niederlassung des Kernteams beizufügen. Bieter, deren Standort / Niederlassung näher an den Geschäftsräumen der BwFPS liegen, erhalten eine höhere Bewertung (siehe Anlage Bewertungsmatrix).
Aspekt 1: Auf die gemäß Ziffer 4 aufgeführten Handlungsfelder wird eingegangen und die eigene Leistungsfähigkeit begründet dargestellt.Aspekt 2: Eine Darstellung der weltweiten wirtschaftlichen Verknüpfungen und Partner ist durch den Bieter erfolgt.Aspekt 3: Eine Darstellung beispielhafter Angaben von Reaktionszeiten auf kurzfristige Terminvorgaben ist erfolgt.
Bieter, die mit dem Angebot vollständige Ausführungen zu allen drei Aspekten abgeben, werden am höchsten bewertet und erhalten die volle Punktzahl (5 Punkte).Bieter, die mit dem Angebot Ausführungen zu zwei Aspekten abgeben, erhalten 3 Punkte. Bieter, die mit dem Angebot Ausführungen zu einem Aspekt abgegeben, erhalten 1 Punkt. Bieter, die mit dem Angebot keine Ausführungen zu den Aspekten abgeben, werden am niedrigsten bewertet und erhalten 0 Punkte. Soweit Bieter keine fundierten und nachvollziehbaren Angaben gemäß den oben genannten Aspekten 1 -3 machen, wird dies in die Bewertung nicht mit einfließen.
Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standortes / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius von 70 km liegt oder liegen wird, erhalten 10 Punkte.Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius zwischen 71 km und 100 km liegt oder liegen wird, erhalten 5 Punkte.Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius zwischen 101 km und 150 km liegt oder liegen wird, erhalten 2 Punkte.Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams über 150 km entfernt liegt oder liegen wird, erhalten 0 Punkte.
Es wird die maximale Abdeckung der in Anlage aufgeführten Länder bewertet. Ein Land zählt nur dann als abgedeckt, wenn in der dafür vorgesehenen Zeile alle abgeforderten Angaben gemacht wurden. Es wird eine Reihenfolge der Bieter nach Höhe des Abdeckungsgrads der Länder gebildet. Bieter mit derselben Anzahl an angegeben Ländern belegen den gleichen Platz.Die laut Anlage Weltweite Aufstellung zwingend geforderten Länder fließen nicht in die Bewertung ein.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung die höchste Anzahl von Länder abdecken, werden am höchsten bewertete und erhalten 20 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 2. Platz belegen, erhalten 16 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 3. Platz belegen, erhalten 12 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 4. Platz belegen, erhalten 10 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 5. Platz belegen, erhalten 8 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 6. Platz belegen, erhalten 6 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 7. Platz belegen, erhalten 4 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 8. Platz belegen, erhalten 2 Punkte.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 9. Platz belegen, erhalten 1 Punkt.Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 10. Platz oder schlechter belegen, erhalten 0 Punkte.
Aspekt 1:Das Kernteam kann anhand der Vita zusammen Erfahrungen von mehr als 8 Jahren in der Erfüllung von Steuerberaterleistungen für öffentliche, mehrheitlich im Bundesbesitz befindliche Unternehmen sowie Unternehmen in der Automotive/Autovermietung sowie Leasingbranche belegen. Hierbei werden die Einzelerfahrungen aus der Vita der beiden benannten Kernteammitglieder addiert.Aspekt 2:Das Kernteam kann anhand der Vita zusammen Erfahrungen von mehr als 7 Jahren in der Erfüllung von Steuerberaterleistungen für Unternehmen mit internationalem Hintergrund aufweisen und mindestens ein Steuerberater des Kernteams verfügt über die Qualifikation zum Fachberater für internationales Steuerrecht (oder vergleichbare Ausbildung).Der Bieter ist für die Darlegung der Vergleichbarkeit zuständig.
Bieter, die mit Angebotsabgabe die zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise zu allen zwei Aspekte abgeben, werden am höchsten bewertet und erhalten die volle Punktzahl (30 Punkte).Bieter, die mit Angebotsabgabe die zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise zu einem Aspekt abgeben, erhalten 15 Punkte.Bieter, die mit Angebotsabgabe keinen der zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise erbringen, erhalten 0 Punkte.
Aspekt 1: Ein(e) vom Bieter im Angebotsformular unter Ziffer 2.6 benannte(r) Steuerberater(in) kann mehr als acht (8) Jahre ununterbrochene Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotslegung als Steuerberater anhand seiner/ihrer Vita nachweisenAspekt 2:Der/Die andere benannte(r) Steuerberater/in kann mehr als fünf (5) Jahre ununterbrochene Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotslegung anhand seiner/Ihrer Vita nachweisen.
Bieter, dessen Kernteammitglieder beide Aspekte erfüllen, erhalten die volle Punktzahl (15). Bieter, dessen Kernteammitglieder nur einen Aspekt erfüllen, erhalten 8 Punkte. Bieter, dessen Kernteammitglieder beide Aspekte nicht erfüllen, erhalten 0 Punkte.
Die in Anlage Preisblatt aufgeführten Stundenverrechnungssätze werden prozentual unterschiedlich nach Qualifizierung bzw. Hierarchiestufe gewichtet. Die prozentuale Gewichtung verteilt sich wie folgt:Partner 5%Senior Manager 30%Manager 40%Senior Consultant oder vergleichbar 25%Der Gesamtkostensatz eines Bieters ermittelt sich aus dem jeweiligen Stundensatz multipliziert mit dem jeweiligen Prozentanteil sowie der Addition aller weiteren so ermittelten gewichteten Stundenverrechnungssätze.
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtkostensatz erhält 40 Punkte.Die anderen Bieter erhalten anteilig Punkte im Verhältnis des niedrigsten Gesamtkostensatzes zu Ihrem Gesamtkostensatz.
nG: = niedrigster GesamtkostensatzIG: = Ihr GesamtkostensatzP: = maximal erreichbare PunkteAnteilige Punkte = P * nG / IG
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Berufspflichtversicherung mit der folgenden Mindestversicherungssumme gefordert.- Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist, sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren (Beginn der Leistungserbringung) gefordert. Der Tätigkeitsbereich des Auftraggebers umfasst die Bereiche der Autovermietung / Automotive, Leasing sowie Beratungsprojekten mit internationalem Bezug. Daher verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Expertise der Bieter die vorgenannten Referenzen.Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig.Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO27001 zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein und mit der DIN EN ISO 27001 vergleichbares Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Kernteam zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, dass das Kernteam für die BwFuhrparkService GmbH aus mindestens zwei (2) nach § 40 des Steuerberatergesetzes (StBerG) bestellten Steuerberatern besteht.
siehe Vergabeunterlagen