Open-House-Verträge über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten ...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.11.2028
20.11.2028 23:58 Uhr
20.11.2028 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Logistischer Support
kls-onboarding@bwfps.de
+49 22411650-224
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50100000-6
50110000-9
50112000-3
50113000-0
50114000-7
50115000-4
50116000-1
50117300-1
50116100-2
50116200-3
50116300-4
50116400-5
50116600-7
50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Open House Verfahren zum Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und Objekten. Gegenstand des bundesweiten Open-House-Vertrags sind Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an PKW, LKW, Kraftomnibussen, Motorräder, Anhängern und Aufbauten des Auftraggebers.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen und Zugangsverfahrens wird allen interessierten und geeigneten Unternehmen jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem Vertrag angeboten.
Eindeutige Regeln über den Beitritt werden in der Bekanntmachung festgelegt.
Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert.
Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen interessierten Unternehmen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies in der Partnervereinbarung bestätigt haben.
Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrere Anbieter anhand von Zuschlagskriterien.
Der Prozess der Einzelbeauftragung durch den Fahrzeugführer ist in der Leistungsbeschreibung ausführlich dargestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
21.11.2024
20.11.2028

Das Open-House-Modell verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber eine Beendigung schriftlich erklärt wird. Eine Verlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit das Open-House-Modell spätestens am 20.11.2030 endet.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland
DEA2C

Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich an den Betriebsstätten der Auftragnehmer zu erbringen. Zur Leistungserbringung kann es notwendig sein, dass die Fahrzeuge an einem Betriebsstandort des Auftraggebers, an einem Betriebsstandort des Fahrzeugnutzers Bundeswehr oder an jedem anderen Ort in der Bundesrepublik Deutschland abgeholt und nach Instandsetzung wieder an einen solchen Standort verbracht werden müssen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUH038

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach der Entscheidung des EUGH vom 02.06.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Open-House-Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, sodass die Richtline bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind und somit auch nicht die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz besteht.
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrichten des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 I GWB), da keinem interessierten Unternehmen ein exklusiver Status eingeräumt bzw. keine Auswahlentscheidung unter interessierten Unternehmen anhand von Zuschlagskriterien getroffen wird. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die europaweite Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB und VgV), soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2. Interessierte Unternehmen können über die E-Mail-Adresse kls-onboarding@bwfps.de die geforderten Nachweise einreichen. Die Zulassungsunterlagen können auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Zulassungsunterlagen vollständig ausgefüllt vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Beitrittsvoraussetzungen erfüllt und dies durch die Partnervereinbarung dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrere Anbieter anhand von Zuschlagskriterien. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
3. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen diskriminierungsfrei erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen oder sonstige vorbereitende Gespräche werden nicht durchgeführt.
4. Der früheste Vertragsbeginn ist der 21.11.2024.
5. Der angegebene Termin für die Angebotsöffnung in Ziffer 5.1.12 (Datum der Angebotsöffnung) hat keine konstitutive Wirkung. Bei diesem Feld handelt es sich um ein Pflichtfeld, dessen Datumsangabe aus technischen Gründen zeitlich nach der in Ziffer 5.1.12 festgelegten Angebotsfrist (Frist für den Eingang der Angebote) liegen muss. Vor dem Hintergrund, des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsbeitritts, findet abweichend ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Prüfung der eingereichten Partnervereinbarungen statt.
6. Über die Vertragsabschlüsse wird jeweils nachträglich in bestimmten Abständen informiert.
7. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in einer Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte.
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Mit Abgabe des Antrags zum Beitritt wird der Auftraggeber beim Bundeskartellamt von Amts wegen eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern das interessierte Unternehmen für eine Zulassung zum Vertrag in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Begründung für die Auswahl des nicht elektronischen Übermittlungsweges

Schutz besonders sensibler Informationen

Unternehmen, die Servicepartner der BwFPS werden möchten, müssen folgende Unterlagen ausgefüllt an die E-Mail-Adresse kls-onboarding@bwfps.de versenden:
- Anlage Partnervereinbarung
- Anlage Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022-576

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Empfänger des Angebots / Teilnahmeantrags
BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Postfach 3195
53831
Troisdorf
Deutschland
DEA2C
Abteilung Logistischer Support
kls-onboarding@bwfps.de
+49 22411650-224
Verwaltungsangaben

Bindefrist

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Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Für die Abgabe der Beitrittserklärung sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe der Beitrittserklärung nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der interessierten Unternehmen auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Zulassungskriterien

- ordnungsgemäße Eintragung in der Handwerksrolle
- ausreichender Versicherungsschutz (Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR; Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 0,25 Mio. EUR)
- Beschäftigung von mind. einem Diagnose-/Servicetechniker oder höher als der im Deutschen Qualifizierungsrahmen Level 5 bezeichneten Position in der Werkstatt
- kein Vorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123, 124 GWB

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Zulassungsunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung