Die BwFPS beabsichtigt Vertragspartner für die Veröffentlichung vakanter Stellen in verschiedenen Internet-Jobbörsen zu beauftragen. Ziel ist es, die bestehenden Strukturen im Bereich der Personalgewinnung weiterhin effizient zu unterstützen und interne Ressourcen zu entlasten.
siehe Lose
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Der Auftragnehmer übernimmt die professionelle Schaltung von Stellenanzeigen der BwFPS auf ausgewählten, etablierten Online-Jobportalen. Ziel ist die bestmögliche Sichtbarkeit und Reichweite bei relevanten Zielgruppen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis aller Stellenanzeigen erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:
(Niedrigster Gesamtpreis / angebotener Gesamtpreis) * 50 Punkte
Das Angebot mit dem niedrigsten rabattierter Gesamtpreis aller Bündel erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:
(Niedrigster rabattierter Gesamtpreis aller Bündel / angebotener rabattierter Gesamtpreis aller Bündel) * 50 Punkte
Sollte der Bieter über den nachfolgenden Nachweis verfügen, wird dies wie folgt bewertet:
ISO 9001 Qualitätsmanagement oder vergleichbares Zertifikat: 5 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl liegt bei 5 Punkten.
Sollte ein Bieter von mindestens 2 Kunden mit gleichwertiger Unternehmensgröße 30 Stellen im vergangenen Jahr veröffentlicht haben, wird dies wie folgt bewertet:
Bis 49 Veröffentlichungen: 10 Punkte Bis 69 Veröffentlichungen: 15 Punkte Ab 70 Veröffentlichungen: 20 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl liegt bei 20 Punkten.
Sollte ein Bieter mehr als ein Selfservice im Reporting anbieten, wird dies wie folgt bewertet:
Pro Quartal: 5 PunktePro Monat: 20 Punktenach 12 Tagen: 25 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl liegt bei 25 Punkten.
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 1 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zu erbrachten Veröffentlichungen von Stellenanzeigen in Bezug auf Unternehmen in ähnlicher Größe wie die BwFPS im letzten Jahr zu machen.Angabe der Anzahl von veröffentlichten Stellenanzeigen (mindestens 30) von mindestens 2 gleichwertigen Unternehmen im vergangenen Jahr. Der Nachweis erfolgt Anhand einer Eigenerklärung im losspezifischen Angebotsformular
Der Auftragnehmer führt gezielte Social-Media-Kampagnen zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen durch. Die Kampagnen richten sich an Zielgruppen auf Plattformen wie Meta (Facebook/Instagram) oder vergleichbaren Medien.
Sollte ein Bieter von mindestens 2 Kunden mit gleichwertiger Unternehmensgröße 10 Stellen im vergangenen Jahr veröffentlicht haben, wird dies wie folgt bewertet:
Bis 15 Veröffentlichungen: 10 Punkte Bis 25 Veröffentlichungen: 15 Punkte Ab 26 Veröffentlichungen: 20 Punkte
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zu erbrachten Veröffentlichungen von Stellenanzeigen in Bezug auf Unternehmen in ähnlicher Größe wie die BwFPS im letzten Jahr zu machen.Angabe der Anzahl von veröffentlichten Stellenanzeigen (mindestens 10) von mindestens 2 gleichwertigen Unternehmen im vergangenen Jahr. Der Nachweis erfolgt Anhand einer Eigenerklärung im losspezifischen Angebotsformular