Beschaffung FlKfz WLF Bw
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.09.2025
06.10.2025 12:00 Uhr
06.10.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-0
34130000-0
34140000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Regelung der Planung, Erstellung und des Bezuges von insgesamt sechs (6) Stück - inkl. Option zur Nachbeschaffung im Ersatzfall bei einer Ausserbetriebnahme eines Fahrzeuges - identischen und baugleichen FlKfz WLF, im Wesentlichen jeweils bestehend aus dem Fahrgestell und dem feuerwehrtechnischen Aufbau, sowie fahrzeugspezifischer Beladung sowie Einbau und Lagerung beigestellter Beladung/Ausrüstung. Geschuldet sind die für den Feuerwehreinsatz jeweils vollständig zusammengestellten und bereiten Gesamtwerke "FlKfz WLF (Bw)". Die zu erbringenden Leistungen werden in ihrer Gesamtheit Vertragsgegenstand. Hinzu kommen Schulungsleistungen sowie optionale Beklebungsleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Regelung der Planung, Erstellung und des Bezuges von insgesamt sechs (6) Stück - inkl. Option zur Nachbeschaffung im Ersatzfall bei einer Ausserbetriebnahme eines Fahrzeuges - identischen und baugleichen FlKfz WLF, im Wesentlichen jeweils bestehend aus dem Fahrgestell und dem feuerwehrtechnischen Aufbau, sowie fahrzeugspezifischer Beladung sowie Einbau und Lagerung beigestellter Beladung/Ausrüstung. Geschuldet sind die für den Feuerwehreinsatz jeweils vollständig zusammengestellten und bereiten Gesamtwerke "FlKfz WLF (Bw)". Die zu erbringenden Leistungen werden in ihrer Gesamtheit Vertragsgegenstand. Hinzu kommen Schulungsleistungen sowie optionale Beklebungsleistungen.

Umfang der Auftragsvergabe

3.675.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C

Siehe Vergabeunterlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Kosten

Anschaffungs- und Servicekosten (Wertungspreis)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Leistungspunkte (Wert "L") gemäß (ausgefüllter) Leistungsbeschreibung mit B-Kriterien.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Siehe Vergabeunterlagen. Optional bis zu ein (1) weiteres FlKfz WLF Bw samt zugehöriger Leistungen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Vorgabe Klasse Verbrennungsmotor.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHU57J1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ------- Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Siehe Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§§ 123, 124 GWB, § 57 VgV

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 1 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 1 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 1 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 1 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 1 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 1 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 4 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund, vgl. § 123 Abs. 4 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund, vgl. § 124 Abs. 1 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf die Lieferung von Wechsellader-Fahrzeugen für BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) aus den letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, ist zusätzlich die vollständig ausgefüllte 03b_Anlage_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe beizufügen.

Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens einer (1) vergleichbaren Referenz aus den letzten drei (3) Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich Wechsellader-Fahrzeugen für BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft eröffnet wird; dies setzt u.a. voraus, dass mind. zwei (2) des Referenzauftrags Fahrzeuge erstellt und ausgeliefert wurden. Die Mindestanzahl der gelieferten WLF muss dabei zwei (2) Stück betragen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: mind. 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: mind. 100.000 EUR

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre Ihrer Unternehmensniederlassung(en) anzugeben.
Bei abweichenden Wirtschaftsjahren ist dies entsprechend in einem separaten Anschreiben anzugeben.
Mindestjahresumsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Vergabegegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro netto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:
Mindestens 4.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2022
Mindestens 4.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2023
Mindestens 4.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2024

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe der 3 Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 i.S.d. Verordnung.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe der Erlärungen zu §§ 123, 124 GWB gem. Angebotsformular.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe der Eigenerklärung zur Korruptionsprävention gem. Angebotsformular.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung und Vertragsurkunde.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung