Gegenstand dieser Vergabe ist die Prüfung und Freigabe von Kostenvoranschlägen (KVA) sowie der Abgleich der Proformarechnung mit dem KVA von Fachbetrieben für Service-, Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen nach den durch den Auftraggeber definierten Prüfungskriterien.Dabei teilt sich die Prüfung von KVA in zwei unterschiedliche Arten von Prüfungen auf: - Die automatisierte Grundprüfung wird bei jedem KVA ausschließlich systemisch durchgeführt. - Die manuelle Tiefenprüfung findet aufbauend auf der automatisierten Grundprüfung für bestimmte Fahrzeuge statt.Für die Prüfung von KVA und der Abgleich der Proformarechnungen sowie deren Freigabe stellt der Auftragnehmer ein Webportal in seinem System als digitalen Arbeitsplatz zur Verfügung, über den Fachbetriebe ihre KVA, sonstige Unterlagen und Proformarechnungen hochladen und ihre Konditionen verwalten können. Gleichzeitig kann der Auftraggeber in diesem Webportal die von ihm notwendigen Prüfungen, Abgleiche und Freigaben durchführen.Perspektivisch sind die freigegebenen KVA ggf. zusammen mit den notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber über eine Schnittstelle im zukünftigen System des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.08.2027. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.08.2030 endet. Sollte die Abrufobergrenze zuvor erreicht werden, so endet der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Zutun der Parteien.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis Prüfungskosten gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (90 Punkte). Die weiteren Bieter/Bietergemeinschaften erhalten anteilige Punkte nach folgender Formel:(niedrigster gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten / Ihr gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten) * 90 Punkte
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis zusätzliche Kosten gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte).Die weiteren Bieter/Bietergemeinschaften erhalten anteilige Punkte nach folgender Formel:(niedrigster gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten / Ihr gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten ) * 10 Punkte
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über das Bestehen eines gelebten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, VdS 10000 oder eines gleichwertigen Standards gefordert.
Nur im Fall einer Cloud-Nutzung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Zertifizierung der Cloud-Dienstleistung gemäß DIN EN ISO 27017, DIN EN ISO 27018 oder BSI C5 oder einem gleichwertigen Standard gefordert.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Referenz über erbrachte Leistungen in Bezug auf eine zeitnahe Prüfung und Freigabe von Kostenvoranschlägen (KVA) und Abgleich von (Proforma-) Rechnungen aus den letzten drei Jahren gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren mit einer vergleichbaren Anzahl an Prüfvorgängen pro Jahr (mind. 80.000 Prüfungen von KVA und und Abgleich von (Proforma-)Rechnungen pro Jahr).
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft eröffnet wird.
Die vorstehend geforderte Eigenerklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs- Anzahl an Prüfvorgängen pro Jahr (mind. 80.000 pro Jahr)- Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer- Zeitraum der Leistungserbringung
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, ist dies in der Referenz mitzuteilen und der Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Bestätigung der vorgegebenen Mindestanzahlen an bereits angebundenen Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:Für die nachfolgend benannten drei Hersteller muss bereits die vorgegebene Mindestanzahl an Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers an den Bieter/die Bietergemeinschaft systemisch angebunden sein:- 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Mercedes- 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Opel- 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Volkswagen
Zusätzlich muss für mindestens drei der nachfolgend benannten Hersteller die vorgegebene Mindestanzahl an Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers an den Bieter/die Bietergemeinschaft systemisch angebunden sein:- 250 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Audi- 100 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Citroen- 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Ford- 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Peugeot- 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Renault- 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Skoda- 50 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Toyota
siehe Vergabeunterlagen