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Verfahrensangaben

ÜSTRA_FE_2026_TNW

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.04.2026
07.05.2026 10:00 Uhr
04.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
DE 811 11 61 76
Am Hohen Ufer 6
30159
Hannover
Deutschland
DE929
alexandra.losch@hlp-rae.de
+511262938-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw-niedersachsen.de
00494131 152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79940000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines Gesamtservice Forderungsmanagements nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die Kundendaten aus Vorfällen, in denen erhöhte Beförderungsentgelte fällig werden (sog. EBE-Fälle) oder fällige Forderungen aus Abonnementverträgen gem. Ziffer 1 und 2 der Leistungsbeschreibung sowie im Bedarfsfall Forderungen aus Vertriebsstellen gem. Ziffer 9 der Leistungsbeschreibung nicht beglichen werden, erfasst, aktualisiert und die Forderungen außergerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren geltend macht und bei titulierten Forderungen vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Ausgenommen ist die Durchführung streitiger Verfahren. Sicherzustellen ist ein ständiger Datenaustausch zwischen den Kundenstammdaten im System des Auftraggebers und dem künftigen Auftragnehmer zur Datenaktualisierung.

Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist auch der Betrieb einer technischen Infrastruktur zur Erfassung und Aktualisierung der Kundendaten sowie für einen ständigen Datenaustausch mit Zugriffsrechten für den Auftraggeber.

Abzuschließen ist ein Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage die Leistungserbringung erfolgt und der Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Abzuschließen ist weiter eine Auftragsdatenvereinbarung nebst eines Konzepts über Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Das TOM-Konzept wird zusammen mit dem Angebot eines Bieters durch den Auftraggeber geprüft.

Gegenstand der Ausschreibung sind unverjährte fällige Forderungen, die seit 2013 entstanden sind. Der vorhandene Datenbestand wird nach Auftragserteilung an den künftigen Auftragnehmer übermittelt.

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von insgesamt maximal acht (8) Jahren. Aktuell geplant ist eine Grundlaufzeit von vier (4) Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen über jeweils vierundzwanzig (24) Monate.

Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit, das auf Grundlage dieses Vertrages erzielt werden darf, beträgt drei (3) Millionen EUR netto.

Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

3.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

2 x 24 Monate bis maximal 8 Jahre

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Hohen Ufer 6
30159
Hannover
Deutschland
DE929

gem. Leistungsbeschreibung

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Vergütungsmodell

Das Angebot mit dem aus Sicht der ÜSTRA-Kunden günstigsten Gesamtkosten gem. Preisblatt erhält 10 Punkt, die übrigen Angebote erhalten proportional weniger Punkte gem. der Formel
Angebotspreis dividiert durch Bestpreis addiert mit dem Faktor 10.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Qualität der Umsetzung

Voraussetzungen der Bewertung mit der Maximalpunktzahl von 10 Punkten sind:
10.1. Dargelegt ist sehr schlüssig die technische Umsetzung mitsamt der prozessualen Abläufe, insbesondere die Übernahme und Verarbeitung der Daten von der ÜSTRA. Die angebotene Lösung umfasst eine bereits in mehreren Referenzprojekten erprobte Schnittstelle zu Patris;
10.2. Die angebotene Lösung ist mit einem Dashboard für die ÜSTRA ausgestattet, das die Auslesung des jeweiligen Forderungskontos in Echtzeit inkl. einer genauen datums- und zeitgenauen Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen ermöglicht.
10.3. Bestandteil des Umsetzungskonzeptes sind Darstellungen zu Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten, insbesondere zu Reduzierung von Rückläufer- und Dublettenquoten sowie zur Prozessoptimierung.

Voraussetzungen der Bewertung mit 5 Punkten sind:

5.1. Dargelegt ist die technische Umsetzung mitsamt der prozessualen Abläufe, insbesondere die Übernahme und Verarbeitung der Daten von der ÜSTRA. Die angebotene Lösung umfasst eine bereits erprobte Schnittstelle zu Patris;
5.2. Die angebotene Lösung ist mit einem Dashboard für die ÜSTRA ausgestattet, das die Auslesung des jeweiligen Forderungskontos inkl. einer genauen datums- und zeitgenauen Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen ermöglicht.
5.3. Bestandteil des Umsetzungskonzeptes sind Darstellungen zu Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten sowie zur Prozessoptimierung

Voraussetzungen der Bewertung mit der 2 Punkten sind:
2.1. Dargelegt ist die technische Umsetzung mitsamt der prozessualen Abläufe, allerdings bleiben Punkte unklar. Die angebotene Lösung umfasst eine bereits in der Praxis erprobte Schnittstelle zu Patris;
2.2. Die angebotene Lösung ist mit einem Dashboard für die ÜSTRA ausgestattet, das die Auslesung des jeweiligen Forderungskontos inkl. einer Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen ermöglicht.
2.3. Bestandteil des Umsetzungskonzeptes sind Vorschläge zur Prozessoptimierung.

Die erreichten Punkte werden addiert und fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Gesamtpunkte ein.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Reporting und des Kommunikationskonzeptes

Voraussetzungen der Bewertung mit der Maximalpunktzahl von 10 Punkten sind:
10.2.1. Das Konzept mit einem sehr detaillierten Reporting, das durch die ÜSTRA selbst generiert und nach den in der Leistungsbeschreibung definierten Parametern gefiltert werden kann;
10.2.2. Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson für die ÜSTRA sowie eine durchgehend, 365/24/7 besetzte Hotline.

Voraussetzungen der Bewertung mit fünf (5) Punkten sind:

5.2.1. Das Konzept mit einem detaillierten Reporting, das durch die ÜSTRA selbst generiert und nach den in der Leistungsbeschreibung definierten Parametern gefiltert werden kann;
5.2.2. Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson für die ÜSTRA sowie eine werktags von 7 bis 18 Uhr besetzte Hotline.

Voraussetzungen der Bewertung mit zwei (2) Punkten sind:

2.2.1. Das Konzept mit einem sehr detaillierten Reporting, das durch die ÜSTRA selbst generiert werden kann;
2.2.2. Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson für die ÜSTRA sowie eine werktags von 8 bis 17 Uhr besetzte Hotline.

Die erreichten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl mit der angegebenen Gewichtung addiert.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Bewerber wird der ÜSTRA vorab sein Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorlegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet.

Dieses wird durch den Datenschutzbeauftragten der ÜSTRA geprüft. Erst nach Zustimmung des Datenschutzbeauftragten kann eine weitere Berücksichtigung des Bewerbers im Vergabeverfahren erfolgen.

Wird trotz Nachforderung kein TOM-Konzept eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.

6. AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG

Da der Auftragnehmer auf Grundlage der auszuführenden Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die unter die DSGVO fallen, ist zwischen der ÜSTRA und dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwingend erforderlich.

Die Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren gemäß der Anlage 3, Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Ausführungsbedingungen sind weiter die Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns und der Sanktionsverordnung 833/2014.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Sodann werden max. 4 Bewerber ausgewählt, die eingeladen werden, erste indikative Angebote einzureichen, über die dann verhandelt wird. Sodann werden alle Bieter aufgefordert, ein finales verbindliches Angebot einzureichen, das dann nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet wird.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSML8Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 51
SektVO auch im Teilnahmewettbewerb nach sachgerechtem Ermessen
fehlende Unterlagen, Erklärungen und Angaben binnen einer Frist von drei
(3) Werktagen nachzufordern. Unterlagen, Erklärungen und/oder
Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht
berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag wird in der dann vorliegenden
Fassung geprüft und die Eignung des Bewerbers bewertet. Zwingende
Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist ein
fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener
Teilnahmeantrag.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen), (Formblatt - Angaben zum Unternehmen (Versicherung/Umsatz)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) - (Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder einzureichen!).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Einzureichen ist ein Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden (inkl. Mietsachschäden).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt - Angaben zum Unternehmen (Versicherung/Umsatz).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Darstellung der unternehmensinternen Strukturen zur Sicherstellung der Qualität, die Darstellung ist entbehrlich, wenn ein Nachweis einer Zertifizierung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig eingereicht wird; (Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder einzureichen!),

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

cEinzureichen ist eine Liste über vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2021 bis 2025). Vergleichbar ist eine Referenz aus den letzten fünf (5) Jahren, die einen standardisierten Einzug fälliger Forderungen zum Gegenstand haben.

Nachzuweisen ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt über abgeschlossene Inkassoleistungen mit einem Jahresvolumen von mindestens 5.000 Vorfällen pro Jahr oder alternativ einem Jahresvolumen eingezogener Forderungen in Höhe von mindestens 200.000,- EURO. Die erbrachte Leistung muss seit mindestens zwölf (12) Monaten erbracht worden sein.

Gefordert werden pro Referenz folgende Mindestangaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt
- Nennung des Auftraggebers und einer Ansprechperson
- Nennung der Branche des Auftraggebers
- Nennung der Projektdauer
- Nennung der Vertragslaufzeit für den Regelbetrieb
- Optional: Angaben zum Netto-Auftragswert

Mindestanforderung:
Nachzuweisen ist mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten fünf (5) Jahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Sollten mehr als vier (4) geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung des Bieterkreises auf maximal vier Bieter.

1. Entscheidend ist zu 50% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen gemäß Formblatt - Eigenerklärung zu den Referenzen. Zugelassen sind nur vergleichbare Referenzprojekte im Sinn des Abschnitts II. 3 b) der Bewerberinformation.

Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 5 Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet:

Anforderungen:
Das vergleichbare Referenzprojekt umfasste die Implementierung und den Regelbetrieb eines Forderungseinzugs über mehr als 5.000 Fälle:

Mindestens 6000 Fälle, weniger als 8000 Fälle: 1 Punkt
Mindestens 8000 Fälle, weniger als 10.000 Fälle: 2 Punkte
Mehr als 10.000 Fälle = 3 Punkte

Die Lösung des vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzprojektes ist seit mehr als zwölf Monaten im Regelbetrieb.
> 12 Monate = 1 Punkt
> 24 Monate = 2 Punkte
> 48 Monate = 3 Punkte

Die Lösung des vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzprojektes umfasst spezifische Schnittstellen:
Patris Offis = 1 Punkt

Referenz aus dem Bereich ÖPNV/SFV/SGV/SNV: 1 Punkt

Jede Referenz kann somit maximal 6 Punkte erreichen.

Referenzinhalte werden nur dann mit der entsprechenden Punktzahl bewertet, wenn die Erfüllung des jeweiligen Kriteriums klar aus der Referenzbeschreibung hervorgeht.

Maximal dürfen fünf (5) Referenzen eingereicht werden, somit können maximal 30 Punkte erreicht werden. Der Maximalpunktzahl sind 50 Punkte zugeordnet. Die Bewerber erhalten entsprechend der erreichten Punktzahl proportional weniger Punkte.

Das weitere Auskriterium lautet wie folgt:

2. Grad der Kundenzufriedenheit (50%)

Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt - Erklärung zur Kundenzufriedenheit, das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten vergleichbaren Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:

Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 15 Punkte.

Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 8 Punkte.

Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.

Der Maximalpunktzahl sind 50 Punkte zugeordnet. Die Bewerber erhalten entsprechend der erreichten Punktzahl proportional weniger Punkte.
Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen (Summe aus "Kompetenz und Erfahrung" und "Grad der Kundenzufriedenheit") werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.

Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

b) Darstellung der unternehmensinternen Strukturen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit und eines Sicherheitskonzeptes in Gestalt eines Informationssicherheits-/Managementsystems und Notfall-Management entsprechend den Vorgaben der ISO 27001 oder gleichwertig, die Darstellung ist entbehrlich, wenn ein Nachweis einer Zertifizierung gem. ISO 27001 oder gleichwertig eingereicht wird;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Voraussetzungen sind die Akzeptanz und Zeichnung folgender Unterlagen durch den Wettbewerbsteilnehmer:
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der Mindestanforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie
- Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren gemäß der Anlage 3, Auftragsverarbeitungsvertrag
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG
- Zeichnung der SanktVO 833/2014

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung