Sollten mehr als vier (4) geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung des Bieterkreises auf maximal vier Bieter.
1. Entscheidend ist zu 50% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen gemäß Formblatt - Eigenerklärung zu den Referenzen. Zugelassen sind nur vergleichbare Referenzprojekte im Sinn des Abschnitts II. 3 b) der Bewerberinformation.
Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 5 Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet:
Anforderungen:
Das vergleichbare Referenzprojekt umfasste die Implementierung und den Regelbetrieb eines Forderungseinzugs über mehr als 5.000 Fälle:
Mindestens 6000 Fälle, weniger als 8000 Fälle: 1 Punkt
Mindestens 8000 Fälle, weniger als 10.000 Fälle: 2 Punkte
Mehr als 10.000 Fälle = 3 Punkte
Die Lösung des vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzprojektes ist seit mehr als zwölf Monaten im Regelbetrieb.
> 12 Monate = 1 Punkt
> 24 Monate = 2 Punkte
> 48 Monate = 3 Punkte
Die Lösung des vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzprojektes umfasst spezifische Schnittstellen:
Patris Offis = 1 Punkt
Referenz aus dem Bereich ÖPNV/SFV/SGV/SNV: 1 Punkt
Jede Referenz kann somit maximal 6 Punkte erreichen.
Referenzinhalte werden nur dann mit der entsprechenden Punktzahl bewertet, wenn die Erfüllung des jeweiligen Kriteriums klar aus der Referenzbeschreibung hervorgeht.
Maximal dürfen fünf (5) Referenzen eingereicht werden, somit können maximal 30 Punkte erreicht werden. Der Maximalpunktzahl sind 50 Punkte zugeordnet. Die Bewerber erhalten entsprechend der erreichten Punktzahl proportional weniger Punkte.
Das weitere Auskriterium lautet wie folgt:
2. Grad der Kundenzufriedenheit (50%)
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt - Erklärung zur Kundenzufriedenheit, das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten vergleichbaren Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 15 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 8 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.
Der Maximalpunktzahl sind 50 Punkte zugeordnet. Die Bewerber erhalten entsprechend der erreichten Punktzahl proportional weniger Punkte.
Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen (Summe aus "Kompetenz und Erfahrung" und "Grad der Kundenzufriedenheit") werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.