Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei (3) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand folgender Kriterien und den nachfolgend benannten Gewichtungen:
4.1. Referenzen des Bewerbers ("Kompetenz und Erfahrung"), 70 %
Für die Auswahl entscheidend ist zu 70 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand nachfolgender Bewertungsmatrix. Jede Referenz wird anhand der Matrix bewertet und die Gesamtpunktzahl addiert.
Gewertet werden nur vergleichbare und abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) Jahre. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung einschließlich Implementierung, Betrieb und Betreuung inkl. 2nd und 3rd-Level-Support im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung gem. SGB V über die Implementierung, den Betrieb und die Betreuung inkl. 2nd und 3rd Level-Support der elektronischen Patientenakte in Verbindung mit dem Modul TI-Messenger oder mit dem Modul sekIDP. Anzugeben sind:
- Projektinhalt mit Angaben zu Projektziel, Zeitdauer und Charakteristik,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistungen.
Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn der Echt-/Produktivbetrieb der implementierten Anwendung seit mindestens sechs Monaten erfolgt.
Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft darf maximal 5 Referenzen einreichen:
4.1.1. Auswahlkriterien
Anforderungen
1.
1 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte inklusive der Integration in das GKV-Bestandssystem oscare(R) mit der Maßgabe, dass die Implementierung der ePA vor mindestens 4 Jahren erfolgt ist
und
1.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden,
und
1.3. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 1.1 und 1.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 10
2
2 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA) inklusive der Integration in das GKV-Bestandssystem oscare(R) mit der Maßgabe, dass die Implementierung vor mindestens 12 Monaten erfolgt ist,
und
2.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden
und
2.2.. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 9
3.
3 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA) mit der Maßgabe, dass die Implementierung vor mindestens 4 Jahren erfolgt ist,
und
3.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden,
und
3.3. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 3.1 und 3.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 8
4.
4 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA)
und
4.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden,
und
4.3. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 4.1 und 4.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 7
5.
5 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA)
und
5.2. das Modul TI-Messenger ePA oder sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurde,
und
5.3. zwei oder mehr Anwendungen der vorstehenden Ziffern 5.1 und 5.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 6
6.
Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA) inklusive der Integration in das GKV-Bestandssystem oscare(R) mit der Maßgabe, dass die Implementierung vor mindestens 4 Jahren erfolgt ist.
Bewertungspunkte: 5
7
Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA), eines TIM ePA oder sekIDP.
Bewertungspunkte: 4
8
Implementierung und Betrieb eines TI-M ePA oder sekIDP.
Bewertungspunkte: 3
Eine Referenz erhält jeweils die Punkte der höchst bewerteten Stufe. Maximal erreichbar sind 50 Punkte. Die durch einen Bewerber erreichte Punktzahl wird durch die Maximalpunktzahl dividiert und mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (70 %) multipliziert.