NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Mobil ISC_ePA_TIM_sekIDP_2026_TNW

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.02.2026
02.03.2026 14:00 Uhr
25.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Mobil ISC GmbH
DE268613184
Raiffeisenstrasse 12
31275
Lehrte
Deutschland
DE929
HLP. Dr. Alexandra Losch
alexandra.losch@hlp-rae.de
+495112629368-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72212100-0
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Bereitstellung, Einrichtung, Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), des TI-Messengers, sowie
des sektoralen Identity Providers als GESAMTANWENDUNG nebst Dienst- und Nebenleistungen.

Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Mobil ISC GmbH betreibt für ihre Kunden u.a. das GKV-Bestandssystem oscare(R), welches von der AOK Systems entwickelt wurde. Dieses System dient als führendes Datenmanagement für die gesetzlichen Krankenkassen und stellt sämtliche Informationen bereit, die zur Betreuung der Versicherten erforderlich sind. Die Mobil ISC betreibt darüber hinaus für ihre Kunden die Service-Architektur oscare(R) connect, die u.a. für den sicheren Datenaustausch des Bestandssystems mit angeschlossenen Systemen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) fungiert.

Ziel der Mobil ISC GmbH als Tochtergesellschaft (Arge gemäß §94 SGB X) und Dienstleister gesetzlicher Krankenkassen, im Folgenden "Auftraggeber" (AG) genannt, ist es, einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer voll funktionsfähigen ePA, des TI-Messengers mitsamt der Ausprägungen "TI-M ePA" und "TI-M Pro" und des sekIDP zur Nutzung im Zusammenspiel mit der elektronischen Patientenakte und weiteren TI-Anwendungen gemäß § 341 ff. SGB V als Standardservice (nachfolgend: "Gesamtanwendung") nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) abzuschließen. Dazu gehören die Bereitstellung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der ePA im Frontend und Backend sowie ePA-nahe Anwendungen und Systemkomponenten, des TI-Messengers mitsamt der Ausprägungen "TI-M ePA" und "TI-M Pro" und des sekIDP zur Nutzung im Zusammenspiel mit der elektronischen Patientenakte und weiteren TI-Anwendungen. Details sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) erfasst.

Der Bedarf des AG inkludiert den Bedarf des Kunden des AG, mithin also der Endnutzer. Vertragspartner des künftigen Auftragnehmers ist der AG. Ab dem 01.07.2027 wird ein Bedarf durch die Mobil Krankenkasse (im Folgenden: Kunde des AG) entstehen. Die Mobil Krankenkasse hat Stand 01.12.2025 eine Versichertenanzahl von 849.439. Die Versichertenzahlen der weiteren Gesellschafterkunden, für im Bedarfsfall potentiell Einzelverträge auf Basis des endverhandelten Rahmenvertrages vereinbart werden können, betragen aktuell:

- Kunde B: ca. 685.000 Versicherte
- Kunde C: ca. 850.000 Versicherte
- Kunde D: ca. 1.170.000 Versicherte

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag, der einen Einzelvertrag zu Gunsten des Endkunden Mobil Krankenkasse umfasst und zugleich die Vertragsgrundlage für weitere Einzelverträge bildet. Die Vergabestelle hat einen Standardservice definiert, der zu Gunsten weiterer Endkunden in weiteren Einzelverträgen durch den Auftraggeber genutzt werden kann.

Interessenten sind aufgefordert, einen Teilnahmeantrag einzureichen.

Umfang der Auftragsvergabe

182.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8

Jeder Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und kann jeweils viermal um 12 Monate oder einmal um vier Jahre verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt somit 8 Jahre.

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Raiffeisenstrasse 12
31275
Lehrte
Deutschland
DE929

siehe Leistungsbeschreibung

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Angewandte Bewertungsmethode: "Freie Verhältniswahl Preis/Leistung" Berechnungsgrundlage:

Gewichtung Preis * P-Wert + Gewichtung Leistung * L-Wert = Z-Wert

Je höher der Z-Wert desto wirtschaftlicher ist das Angebot. Der maximal erreichbare Z- Wert eines Bieters ist 100.

Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt anhand des vom Bieter angebotenen "wertungsrelevanten Gesamtpreises", der sich aus den wertungsrelevanten Gesamtpreispositionen der Anwendungen ePA inkl. optionale Funktionalitäten, TI-M und sekIDP gemäß Preisblatt zusammensetzt. Der wertungsrelevante Gesamtpreis ermittelt sich aus der Addition der Gesamtpreise für die ePA inkl. optionale Funktionalitäten, den TI-M und den sekIDP und wird im Tabellenblatt "Gesamtpreis" im Preisblatt ausgewiesen.

Für die Preisbewertung wird der P-Wert mit folgender Formel berechnet:

günstigster Angebotspreis
P-Wert = --------------- x 100
Angebot Bieter

Insgesamt fließt der P-Wert in den Z-Wert mit einer Gewichtung von 60 Prozent ein.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der technischen Umsetzung

Die Bewertung erfolgt anhand des Umsetzungskonzeptes des Bieters in Bezug auf

3.1. die technische Qualität der Umsetzung (35% bezogen auf 100 % Qualität);
3.2. das Projektmanagement (35% bezogen auf 100 % Qualität) und
3.3. den Detaillierungsgrad der definierten Beistellungen und Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers (30% bezogen auf 100 % Qualität).
Für die Bewertung der Qualität wird der L-Wert mit folgender Formel berechnet:

Summe der Punkte des Bieters
L-Wert = ------------------ x 100
Max. erreichbare Leistungspunkte

Insgesamt fließt der L-Wert in den Z-Wert mit einer Gewichtung von 40 Prozent ein. Die "Summe der Punkte des Bieters" im Zähler der Formel ergibt sich aus einer Bewertung durch die Mobil ISC GmbH und wird unter Einbezug der festgelegten Gewichtung der Kriterien technische Qualität, Projektmanagement und Beistellungen und Mitwirkungsobliegenheiten berechnet.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Abnahmegarantien sind ausgeschlossen.

Zusätzliche Angaben

Das angegebene Auftragsvolumen stellt das maximale Volumen dar, wenn alle angegebenen Endkunden maximal kalkulierte Leistungen abrufen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gern.§ 17 VgV
vergeben, da es sich um konzeptionelle Lösungen gern.§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV handelt. Im ersten Verfahrensabschnitt
werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen
und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Bewerberinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle
die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Sodann werden die Bewerber ausgewählt, die
eingeladen werden, indikative Erstangebote einzureichen, über die dann verhandelt werden. Im Rahmen der
Angebotsaufforderung werden die Vertragsunterlagen übersandt und die Vergabestelle teilt im Rahmen der
Angebotsaufforderung die detaillierten Zuschlagskriterien mit, nach denen die verbindlichen Angebote bewertet werden.

Die Zahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die im Verhandlungsverfahren teilnehmen werden, wird auf maximal drei Bieter begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien.

Nach Abschluss der Verhandlungsphase fordert die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe verbindlicher
Angebote auf. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen Konkretisierungen und/oder
Modifikationen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Diese werden den Bietern mitgeteilt, ehe eine Aufforderung zur
Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Die Entwicklung und Implementierung des Ausschreibungsgegenstands bildet einen zentralen Baustein der IT-Infrastruktur des Auftraggebers, der diese für seine Gesellschafterkunden bereitstellt. Es werden in einem sehr hohen Umfang personelle und finanzielle Aufwendungen erforderlich, die gem. der gesetzlichen Vorgabe der Wahrung des Grundsatzes des Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur über einen verlängerten Vertragszeitraum leistbar und vertretbar sind.

1
182.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

vgl. Leistungsbeschreibung

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSM4F5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB
jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist
oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen
Unterlagen nachfordern, sofern dies gem. § 56 VgV rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf die Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht für die Bewerber*innen
oder Bieter*innen nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich dann die jederzeitige Abforderung der geforderten Nachweise vor.
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation der im Auftragsfall verantwortlichen Person und deren Stellvertretung;

b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB;
c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 10 Mio. EURO betragen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.

d) Aktueller Handelsregisterauszug oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.

e) Bewerbergemeinschaftserklärung über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angabe des bevollmächtigten Vertreters.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

a) Umsätze des Unternehmens bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Gesamtumsätzen und Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, soweit verfügbar. Vergleichbar sind nur Umsätze aus Leistungen, die sich auf Softwareentwicklung einschließlich Softwarebetrieb und Softwarebetreuung im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erstrecken.

b) Jahresabschlüsse oder Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

a) Zertifizierung des Unternehmens nach DIN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten

b) Referenzliste über vergleichbare und abgeschlossene Leistungen der letzten fünf (5) Jahre über Leistungen im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung gem. SGB V.
Vergleichbar sind Leistungen der Softwareentwicklung einschließlich Implementierung, Betrieb und Betreuung inkl. 2nd und 3rd-Level-Support im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung gem. SGB V im Bereich der elektronischen Patientenakte oder im Bereich der Telematikinfrastruktur. Anzugeben sind:

- Projektinhalt mit Angaben zum Projektziel, zur Zeitdauer und zur Charakteristik,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistungen.

Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn der Echt-/Produktivbetrieb der implementierten Anwendung seit mindestens sechs Monaten erfolgt.

Mindestanforderung: Nachweis über mindestens ein vergleichbares und abgeschlossenes Referenzprojekt der letzten fünf (5) Jahre im Bereich der Softwareentwicklung einschließlich Implementierung, Betrieb und Betreuung inkl. 2nd und 3rd-Level-Support im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung gem. SGB V über die Implementierung, den Betrieb und die Betreuung inkl. 2nd und 3rd Level-Support der elektronischen Patientenakte in Verbindung
aa) mit dem Modul TI-Messenger oder
bb) mit dem Modul sekIDP.

c) Eigenerklärung und Angabe des jährlichen Mittelwertes der in den letzten drei Jahren im Unternehmen angestellten Personen, jeweils aufgegliedert in die Bereiche Softwareentwicklung, Test, Betrieb und Kundenbetreuung.

d) Angabe der vorgesehenen Projektleitung mit Nachweis der beruflichen Qualifizierung und Angabe der Berufserfahrung.

e) Eigenerklärung, dass die für die Projektkoordination und das Projektmanagement vorgesehenen zentralen Ansprechpersonen entweder Deutsch als Muttersprache sprechen oder Deutsch auf der Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen .

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei (3) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand folgender Kriterien und den nachfolgend benannten Gewichtungen:

4.1. Referenzen des Bewerbers ("Kompetenz und Erfahrung"), 70 %

Für die Auswahl entscheidend ist zu 70 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand nachfolgender Bewertungsmatrix. Jede Referenz wird anhand der Matrix bewertet und die Gesamtpunktzahl addiert.

Gewertet werden nur vergleichbare und abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) Jahre. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung einschließlich Implementierung, Betrieb und Betreuung inkl. 2nd und 3rd-Level-Support im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung gem. SGB V über die Implementierung, den Betrieb und die Betreuung inkl. 2nd und 3rd Level-Support der elektronischen Patientenakte in Verbindung mit dem Modul TI-Messenger oder mit dem Modul sekIDP. Anzugeben sind:

- Projektinhalt mit Angaben zu Projektziel, Zeitdauer und Charakteristik,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistungen.

Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn der Echt-/Produktivbetrieb der implementierten Anwendung seit mindestens sechs Monaten erfolgt.

Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft darf maximal 5 Referenzen einreichen:

4.1.1. Auswahlkriterien

Anforderungen
1.
1 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte inklusive der Integration in das GKV-Bestandssystem oscare(R) mit der Maßgabe, dass die Implementierung der ePA vor mindestens 4 Jahren erfolgt ist
und
1.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden,
und
1.3. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 1.1 und 1.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 10

2
2 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA) inklusive der Integration in das GKV-Bestandssystem oscare(R) mit der Maßgabe, dass die Implementierung vor mindestens 12 Monaten erfolgt ist,
und
2.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden
und
2.2.. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 9
3.
3 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA) mit der Maßgabe, dass die Implementierung vor mindestens 4 Jahren erfolgt ist,
und
3.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden,
und
3.3. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 3.1 und 3.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 8

4.
4 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA)
und
4.2. die Module TI-Messenger ePA und sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurden,
und
4.3. sämtliche Anwendungen der vorstehenden Ziffern 4.1 und 4.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 7
5.
5 1. Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA)
und
5.2. das Modul TI-Messenger ePA oder sekIDP an die bestehende ePA erfolgreich angebunden wurde,
und
5.3. zwei oder mehr Anwendungen der vorstehenden Ziffern 5.1 und 5.2 einheitlich betrieben werden. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer der Referenz die Gesamtverantwortung trägt. Die Beauftragung von Nachunternehmen zur Leistungserfüllung ist unschädlich.
Bewertungspunkte: 6
6.
Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA) inklusive der Integration in das GKV-Bestandssystem oscare(R) mit der Maßgabe, dass die Implementierung vor mindestens 4 Jahren erfolgt ist.
Bewertungspunkte: 5
7
Implementierung und Betrieb einer elektronischen Patientenakte (ePA), eines TIM ePA oder sekIDP.
Bewertungspunkte: 4
8
Implementierung und Betrieb eines TI-M ePA oder sekIDP.
Bewertungspunkte: 3

Eine Referenz erhält jeweils die Punkte der höchst bewerteten Stufe. Maximal erreichbar sind 50 Punkte. Die durch einen Bewerber erreichte Punktzahl wird durch die Maximalpunktzahl dividiert und mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (70 %) multipliziert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt "Erklärung zur Kundenzufriedenheit" (Anlage 5), das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Ziffer 3 mit den geforderten Angaben gem. Formblatt 1 eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte gem. Ziffer 4.1.

Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:

Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte.

Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte.

Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.

Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (30 %) multipliziert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Ferner sind die Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe Erklärungsmuster in Anlage 2 - Antrag auf Teilnahme) einzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung