BG-P_Radleasing_Zuschlag
VO: VgV Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
BG-Phoenics GmbH
Tiergartenstraße 39
30559
Hannover
Deutschland
HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte, z. Hdn. Frau Dr. Losch
alexandra.losch@hlp-rae.de
DE929
Gemeinsame Beschaffung
Art des Auftraggebers
IT-Dienstleister
Haupttätigkeit
gesetzliche Unfallversicherung

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
BG-P_Radleasing_Zuschlag
BG-Phoenics GmbH_Radleasing_2022_Zuschlag

CPV-Code Hauptteil

66114000-2

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Leistungen über Radleasing für die Mitarbeitenden des Auftraggebrs inklusive Serviceleistungen, insbesondere die Instandhaltung der verleasten Fahrräder sowie das Versicherungs- und Vertragsmanagement.

Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

3.000.000,00 EUR

Haupterfüllungsort

BG-Phoenics GmbH
Tiergartenstraße 39
30559
Hannover
DE929

Erfüllungsorte sind daneben alle Standorte des Auftraggebers und die Wohnorte der Mitarbeitenden.

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Ausgeschrieben wird ein maximales Mengengerüst von 3.000.000,- EUR für den gesamten Ausschreibungsgegenstand. Die konkret durch die Mitarbeitenden abgerufene Menge hängt von der Attraktivität der angebotenen Leistung und der Akzeptanz durch die Beschäftigten ab. Mindestabnahmen werden nicht gewährt.
Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum Teilnahmewettbewerb.

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Umsetzungs- und Servicekonzept
50

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt
50

Angaben zu Optionen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Auftragsausführungsbedingung:

Ferner ist die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt - Eigenerklärung Art. 5k) einzureichen.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2022 /S 164 - 465757

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
BG-P_Radleasing
Ja
Auftragsvergabe
19.01.2023

Angaben zu den Angeboten

1
1
0
0
1

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Bietergemeinschaftsmitglied JobRad GmbH
Heinrich-von-Stephan-Straße 13
79100
Freiburg
Deutschland
DE131
Ja
Bietergemeinschaftsmitglied JobRad Leasing GmbH
Heinrich-von-Stephan-Straße 13
79100
Freiburg
Deutschland
DE131
Ja

Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

3.000.000,00 EUR
3.000.000,00 EUR

Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Wert oder Anteil des Auftrags, der an dritte vergeben werden soll

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auch auf die Eignung Dritter stützen, ohne dass diese Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von konzernverbundenen Unternehmen als Patronatsgeber etc.).

Die Einbeziehung von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Eignung ist in § 47 VgV geregelt, auf den in dieser Bewerberinformation Bezug genommen wird.

Ein Unternehmen, auf das sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt, liegt nicht bereits bei Einschaltung eines Nachunternehmens vor (vgl. § 36 VgV). Vielmehr ist der Fall des § 47 VgV erst dann gegeben, wenn ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen einschaltet, auf dessen Eignung er/sie sich bezieht und daher die geforderten Eignungsnachweise ganz oder teilweise nicht selbst beibringt, sondern sich insoweit auf die Eignung und Eignungsnachweise eines dritten Unternehmens stützt.

In diesem Fall muss der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens enthalten (Formblatt 3) oder eine vergleichbare Erklärung des Drittunternehmens mit identischem Inhalt.

In der Verpflichtungserklärung hat das Drittunternehmen seine Verpflichtung zur Unterstützung des Projektes unter Angabe der Art und des Umfangs der Leistungen zu erklären (Formblatt 3). Ggf. erklärte Vorbehalte sind vor Zuschlagserteilung auszuräumen.

Für die "anderen Unternehmen" im Sinne des § 47 VgV sind die in Ziffer II. 1. geforderten Eignungsnachweise mit Ausnahme der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen!

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
+49 22894990
+49 2289499163
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bundeskartellamt -Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
+49 22894990

Anhang

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