Der Bewerber wird der ÜSTRA vorab sein Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorlegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet.
Dieses wird durch den Datenschutzbeauftragten der ÜSTRA geprüft. Erst nach Zustimmung des Datenschutzbeauftragten kann eine weitere Berücksichtigung des Bewerbers im Vergabeverfahren erfolgen.
Wird trotz Nachforderung kein TOM-Konzept eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
6. AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG
Da der Auftragnehmer auf Grundlage der auszuführenden Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die unter die DSGVO fallen, ist zwischen der ÜSTRA und dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwingend erforderlich.
Die Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren gemäß der Anlage 3, Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ausführungsbedingungen sind weiter die Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns und der Sanktionsverordnung 833/2014.