Entscheidend ist zu 50% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen.
Die Zahl der Referenzen, die eingereicht werden dürfen, wird auf fünf Referenzen beschränkt. Voraussetzung der Wertbarkeit ist eine vergleichbare Referenz. Vergleichbar sind Scandienstleistungen der letzten drei (3) Jahre mit einem jährlichen Scanseitenvolumen von mindestens zehn (10) Mio Seiten mit OC-Erkennung und der Verarbeitung der eingescannten personenbezogenen Daten.
Jede Referenz wird nach nachfolgendem System bewertet, die erreichten Punkte werden addiert:
Kriterium Anforderung
Art des Referenzgebers
Referenzgeber im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Träger der GKV oder ARGE innerhalb der GKV) - 15 Punkte
Referenzgeber im Bereich der deutschen Sozialversicherung - 10 Punkte
Referenzgeber im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder europäischen Sozialversicherung 5 Punkte
Referenzumfang Scandienst der letzten drei (3) Jahre inkl. OC-Erkennung (Optical Charakter Recognition) mit Scanvolumen in Höhe von mind. 15 Mio Seiten pro Jahr über die letzten drei Jahre und mindestens 1 Mio Erkennungsverfahren pro Jahr
= 15 Punkte
Scandienst der letzten drei (3) Jahre inkl. OC-Erkennung (Optical Charakter Recognition) mit Scanvolumen in Höhe von mind. 10 Mio Seiten pro Jahr über die letzten drei Jahre und mindestens 100.000 Erkennungsverfahren pro Jahr
= 10 Punkte
Scandienst der letzten drei (3) Jahre inkl. OC-Erkennung (Optical Charakter Recognition) mit Scanvolumen in Höhe von mind. 5 Mio Seiten pro Jahr über die letzten drei Jahre und mindestens 50.000 Erkennungsverfahren pro Jahr
=5 Punkte
Scandienst der letzten drei (3) Jahre mit Scanvolumen in Höhe von mind. 15 Mio Seiten pro Jahr über die letzten drei Jahre
= 2 Punkte
Referenzart
Referenz im Zusammenhang mit der Erstellung strukturierter Abrechnungsdaten gem. § 302 SGB V Referenz der letzten drei (3) Jahre im Zusammenhang mit der Erstellung strukturierter Abrechnungsdaten gem. § 302 SGB V
= 10 Punkte
Die pro Referenz erreichten Punktzahlen werden addiert und fließen mit 50% in das Gesamtergebnis ein.
Maximal erreichbar sind 175 Punkte (Maximalpunktzahl). Die erreichte Punktzahl wird durch die Maximalpunktzahl dividiert und mit 50 multipliziert.
2. GRAD DER KUNDENZUFRIEDENHEIT (50%)
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt "Erklärung zur Kundenzufriedenheit" (Anlage 5), das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Abschnitt III. Ziffer 1. eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte gem. Abschnitt III Ziffer 1.
Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.
Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert.
Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen (Summe aus "Kompetenz und Erfahrung" und "Grad der Kundenzufriedenheit") werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.