Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf die Erstangebote zu erteilen.
Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Bewerberinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Der Rahmenvertrag wird mit allen geeigneten Wirtschaftsteilnehmern geschlossen.
Das vorliegende Vergabeverfahren umfasst ausschließlich den Abschluss des Rahmenvertrages (= erste Stufe des Verfahrens). Nach Abschluss des Rahmenvertrages wird die Vergabestelle Angebote für konkrete Leistungsabrufe anfordern und auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot kurzfristig den Lieferauftrag erteilen (= zweite Stufe bzw. nachfolgend auch als "Miniwettbewerb" bezeichnet").
Verhandlungen werden nur dann durchgeführt, wenn sich der Verhandlungsbedarf aus den eingereichten Angeboten ergibt.