Sanierung Kasseler Bauten Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule;Sonnenschutzarbeiten
Das geplante Bauvorhaben ist der Umbau und die Sanierung der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule. Die Grundlage der Aufgabe stellt der "Kassler Bau" im Süd-Westen des Grundstückes dar. Hierbei handelt es sich um einen quadratischen, zweigeschossigen Stahlbetonskelettbau, welcher 1974 errichtet worden ist. Zusätzlich wird der eingeschossige Erweiterungsbau von 1980 sowie der Verbindungsbau zwischen dem Kasseler Bau und den restlichen Gebäuden des Schulgeländes mitbearbeitet.
RaffstorenAls Sonnenschutz werden Raffstoren in verschiedenen Längen geliefert und eingebaut. Für den Einbau am Holzrahmenbau wird zusätzlich Dämmung geliefert und eingebaut.Menge: 77 Stück
VerdunkelungsrolloIn den Physikräumen sind Verdunkelungsrollos einzubauen, inklusive Liefern, in verschiedenen Längen.Menge: 6 Stück
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Nachweis über die Präqualifikation- wenn nicht präqualifiziert: Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung- vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB- vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 03.12.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- ausreichende Haftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Angabe der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Qualifikation in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Drei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte des durch den AN erbrachten Leistung aus den letzten 3 Jahren (Fertigstellung bis 31.12.2024).Die Referenzprojekte müssen je Referenz die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt):- Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos oder Plänen, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht- Gesamtbaukosten- Leistungsumfang- Leistungszeitraum- Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten- Projektleiter des Bewerbers
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Handelsregisterauszug
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Bescheinigung der Eintragung in der Handwerksrolle
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