Schüler*innenbeförderung; Planung und Durchführung der Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung
Gegenstand der Vergabe ist die Planung und Durchführung der Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung, aufgeteilt in zwei Lose.Die Leistung umfasst insbesondere die tägliche Abholung der Schüler*innen an ihren jeweiligen Wohnadressen sowie deren sichere und pünktliche Beförderung zur Schule und zurück.
Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer für Schulfahrten (inkl. aller beeinflussenden Faktoren)
Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer für Sonderfahrten einschließlich Fahrten in den Ferien(inkl. aller beeinflussenden Faktoren)
Anfahrtspauschale für Sonderfahrten
Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer je Busbegleitung(inkl. aller preisbeeinflussenden Faktoren)
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Preisblatt des betreffenden Loses (Los 1 / Los 2), ausgefüllt mit den Preisen- Tourenpläne des betreffenden Loses ( Los 1 / Los 2)- Tarifvertrag, sofern vorhanden- Darstellung, dass und wie sichergestellt wird, dass ab dem 01.01.2027 ausreichend Personal für die Erbringung der Beförderungsleistung zur Verfügung steht- Eigenerklärung, dass ab Auftragsbeginn ausreichend Personal zur Verfügung steht- Liste der zur Verfügung, stehenden Fahrzeuge (Modell, Baujahr, Anzahl Sitzplätze, Euro-Norm, Einhaltung SaubFahrzeugBeschG)
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 23.07.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.