Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial und Whiteboards
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die bedarfsgerechte Lieferung von Büromaterial und Whiteboards an Dienststellen und sonstige von der Landeshauptstadt Kiel benannte Lieferstellen im Kieler Stadtgebiet.
Los 1: BüromaterialLos 2: Whiteboards
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption kann durch die Auftraggeberin bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung endet mit Ablauf des 31.12.2029.
Stadtgebiet Kiel
Niedrigster Preis
Angabe von Höchstmenge oder Höchstwert der zu beschaffenden Leistung:Los 1 - Büromaterial: 254.000,00 EURLos 2 - Whiteboards: 10.000,00 EUR
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 13.10.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis, welches zwingend im Excel-Format vorzulegen ist, kann nicht nachgefordert werden.Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Eintragung in Handelsregister