Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- 224 Lohngleitklausel
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllte Formblätter zur Preisermittlung EFB 221, 222 und 223
- Urkalkulation
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Nachweise zur Zahlung von pflichtigen Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung
- Anteil der Unterauftragsvergabe, Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Nachweise zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6a Abs. 3 VOB/A):
- Gütesicherung Flüssigboden:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Hersteller H3 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.
- Beurteilungsgruppe Hersteller H3:
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.
- Sachkundenachweis "Probenahme nach LAGA PN 98"
- Nachweis Mischmeister
- RAL-GZ 507 Flüssigboden, RAP Stra Prüfstelle