Beschaffung von Defibrillatoren / Patientenmonitoren
Lieferung und Einbau von Patientenmonitoren für den Kieler Rettungsdienst, Schulung von Einsatzkräften
Niedrigster Preis
Technik & Medizin
Garantie
Hinsichtlich der Optionen wird auf das Preisblatt verwiesen.
Die Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist gem. § 21 VgV Abs. 6 i. d. R. auf eine Laufzeit von 4 Jahren zu begrenzen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Die Geräte des Rettungsdienstes werden auf Grundlage der sogenannten Eckpunktevereinbarung, die wir mit den Krankenkassen geschlossen haben, über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben und über die Benutzungsentgelte von den Kostenträgern refinanziert. Dies entspricht daher der Mindestnutzungsdauer der Geräte aus der initialen Beschaffung. Ein Nachkauf weiterer Geräte muss innerhalb dieses Zeitraums aber jederzeit gewährleistet sein, da im gesamten Rettungsdienstbereich zwangsläufig immer die gleichen Geräte zum Einsatz kommen müssen (Kompatibilität der Geräte untereinander, Einweisung der Einsatzkräfte, Patientensicherheit, einheitliches Verbrauchsmaterial...).
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 17.08.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis, welches zwingend im pdf-Format vorzulegen ist, kann nicht nachgefordert werden.Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- QM-System nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:- Dem Angebot sind ausführliche Prospekte, Informationen zu den technischen Spezifikationen sowie Fotografien der angebotenen Geräte, Halterungen und Zubehörteile, insbesondere Defibrillationselektroden, beizufügen.
Dem Angebot ist aussagekräftiges Informationsmaterial zu Umfang und Darstellung des Auswertetools beizufügen.
Der Anbieter hat eine Prozessbeschreibung vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Maßnahmen nach Stürzen und Unfällen unterschiedlicher Schwere zu veranlassen sind, um einen sicheren Betrieb der Geräte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verantworten zu können.
Beschreibung der Möglichkeiten im Bereich Datentransfer und Livedatenübertragung für ePCR- und TNA-Systeme.
Beschreibung der Möglichkeiten zum CPR-Feedback-System.
Eigenerklärung (Freitext), dass Ersatz und Verschleißteile (speziell Kabel und Verbrauchsmaterial) werktags innerhalb von 5 Werktagen lieferbar sind. Diese Frist ist über einen Zeitraum von zehn Jahren zu gewährleisten.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Auf Anforderung sind Prüfberichte über die Einhaltung der DIN EN 1789:2024, Ziffern 4.4.11, 5.3 und 6.3, ausgenommen Ziffer 6.3.8, für die angebotenen Gerätehalterungen und Geräte einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:- Der Bieter hat Referenzen über die erfolgreiche Anbindung an das Telenotarztsystem (TNA) der Firma Corpuls vorzulegen. Nachzuweisen sind insgesamt mindestens fünf Geräte sowie mindestens 100 störungsfreie Einsätze mit Livedatenübertragung im Echt- bzw. Wirkbetrieb. Die Livedatenübertragung umfasst insbesondere das Streaming von Kurvenverläufen, Messwerten, Ereignismeldungen und 12-Kanal-EKG-Daten.Die Mindestanforderungen können durch eine oder mehrere Referenzen kumulativ erfüllt werden. Der Nachweis ist durch eine vom jeweiligen Auftraggeber der Referenz bestätigte Referenzbescheinigung zu führen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Der Bieter hat auf Anforderung nachzuweisen, dass eine erfolgreiche Anbindung von mindestens 20 Geräten an das elektronische Patientendokumentationssystem (ePCR-System) NIDA der Firma medDV im Wirkbetrieb besteht.