Rahmenvertragsarbeiten ab 2027; Blitzschutzarbeiten nach Standardleistungsbuch 684
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Andreas-Gayk-Straße 31
24103
Kiel
Deutschland
Immobilienwirtschaft - Abt. 60.5
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMTNN

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMTNN/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Blitzschutzanlagen nach Standardleistungsbuch 684 in allen Liegenschaften der Landeshauptstadt Kiel. Der Abruf der Leistungen
erfolgt als Einzelauftrag.

Für die Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwerte:
Los 1: 100.000,00 EUR für 4 Jahre

Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen der zuvor genannten Höchstwerte, spätestens jedoch mit dem Ende der Vertragslaufzeit.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

In dringenden Fällen ist eine Reaktionszeit von
max. 2 Stunden einzuhalten

Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.12.2026 08:55 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert.
Das Preisblatt (Anlage 4.1), welches zwingend im pdf-Format vorzulegen ist, wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

31.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.12.2026 08:55 Uhr

Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Seit dem 01.10.2024 werden die über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) veröffentlichten Vergabeverfahren in Gänze elektronisch abgewickelt. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Die Bewerberkommunikation läuft bis zur Angebotsöffnung bzw. bis zur Öffnung der Teilnahmeanträge elektronisch über das Vergabeportal. Nach der Öffnung der Angebote bzw. Teilnahmeanträge erfolgen Nachforderungen ebenfalls über das Vergabeportal; jegliche sonstige Bieterkommunikation (Angebotsaufklärungen, Bindefristverlängerungen, Versand der Absageschreiben etc.) erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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