Seit dem 01.10.2024 werden die über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) veröffentlichten Vergabeverfahren in Gänze elektronisch abgewickelt. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Die Bewerberkommunikation läuft bis zur Angebotsöffnung bzw. bis zur Öffnung der Teilnahmeanträge elektronisch über das Vergabeportal. Nach der Öffnung der Angebote bzw. Teilnahmeanträge erfolgen Nachforderungen ebenfalls über das Vergabeportal; jegliche sonstige Bieterkommunikation (Angebotsaufklärungen, Bindefristverlängerungen, Versand der Absageschreiben etc.) erfolgt ausschließlich per E-Mail.