Verwertung und Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Daimlerstraße 2
24109
Kiel
Deutschland
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMPZF

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMPZF/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Dienstleistung "Verwertung und Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 und 5 (ASN 20 01 35*)" zu vergeben. Es soll eine Rahmenvereinbarung für diese Leistung geschlossen werden.

Haupterfüllungsort

Der Erfüllungsort kann erst nach der Bezuschlagung benannt werden und wird in einem Umkreis von 50 km um die Referenzadresse Altes Rathaus Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel liegen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.10.2026 08:25 Uhr

Bindefrist des Angebots

01.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Unterlagen werden im Rahmen des § 41 UVgO nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Insbesondere betrifft dies das Leistungsverzeichnis, welches zwingend im PDF-Format vorzulegen ist.

Besondere Bedingungen/Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung:
Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen Betrieb vergeben werden, der zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen ist. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen und den entsprechenden Abfallschlüssel mit dem Angebot nachweisen und sich verpflichten, diese während des gesamten Vertragszeitraumes aufrecht zu erhalten. Gleiches gilt auch für mögliche Nachunternehmen.

Rahmenvereinbarung, es gilt folgende Höchstmenge:
Sammelgruppe 4: 380 Mg
Sammelgruppe 5: 750 Mg
Sammelgruppe 5 Smartphone: 1,0 Mg

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