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Verfahrensangaben

Einführung eines Identsystems

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.06.2026
07.07.2026 08:25 Uhr
07.07.2026 08:25 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
DE 134858950
Daimlerstraße 2
24109
Kiel
Deutschland
DEF02
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
zentralevergabestelle@kiel.de
+49 4319012779

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
01002-000000200-17
Fleethörn 9
24103
Kiel
Deutschland
DEF02
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
zentralevergabestelle@kiel.de
+49 4319012779
+49 43190161301
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, Einführung eines Identsystems

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung und Bereitstellung eines Identsystems, DV Anbindung, Gefäßnachrüstung und Lieferung Transponder, inkl. 4-jährigem
Wartungsvertrag

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Daimlerstraße 2
24109
Kiel
Deutschland
DEF02

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Niedrigster Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMK1Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 23.06.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

62
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle

Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eintragung im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- 124 LD Eigenklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz (ca. 250.000 Einwohnende), Nachrüstung von 100.000 Behälter und die Ausstattung von mind. 40 Fahrzeugen aus den letzten 8 Jahren zu benennen und kurz zu beschreiben.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Der Bietende hat die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen und im Auftragsfalle zu unterschreiben. Ebenso ist der letzte Auditbericht mit einzureichen. Ein Zertifikat oder Gütesiegel ist bei Angebotsabgabe beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Perspektivisch wird erwogen eine Störstoffdetektion nachzurüsten. Diese Anforderung der Nachrüstbarkeit muss das installierte Programm erfüllen. Die Software muss mit einer Störstoffsensorik umgehen können, die bereits am Markt angeboten und eingeführt wurde. Hier ist mindestens eine Referenz zu nennen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer Zertifizierung nach dem Protection Profile Waste Bin Identification System WBIS-PP basierend auf den
Spezifikationen Deutschen Städte- und Gemeindebunds und des BSI. Das Zertifikat ist mit dem Angebot vorzulegen.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Vom AN ist für die Einführungsphase eine Person zur Projektleitung verbindlich zu benennen. Dieser Mitarbeiter muss fachlich qualifiziert und erfahren sein. Er muss innerhalb der letzten 3 Jahre mind. 3 Projekte verantwortlich geleitet haben, welche mindestens über die ähnliche Größe und Komplexität verfügt haben. Der AG behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Der AN fungiert als Generalunternehmer. Er kann Subunternehmer einsetzten, muss diese jedoch im Angebot benennen. Der Subunternehmer hat die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit ebenfalls zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung