Durchführung von Tiefbauarbeiten mit elektrotechnischen Arbeiten im Beleuchtungsnetz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten inklusive elektrotechnischer Arbeiten für die öffentliche Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel.Die ausgeschriebenen Arbeiten dienen der Neuerrichtung, Erweiterung sowie der Unterhaltung des öffentlichen Straßenbeleuchtungsnetzes.Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Bedarf an Arbeiten während der Vertragslaufzeit wirtschaftlich, technisch einheitlich und qualitativ hochwertig abzudecken.
Stadtgebiet Kiel
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- wenn nicht präqualifiziert: Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung- vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB- vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB
Zugelassen werden nur Fachbetriebe des Elektrotechniker - Handwerks. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter eine gültige Eintragung in der Handwerksrolle für das Gewerk Elektrotechnik mit Angebotsabgabe vorzulegen. Sofern es sich um ein industriell geprägtes Unternehmen handelt, das Mitglied der IHK ist, muss die handwerkliche Betriebsleiterqualifikation und die Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe oder eine entsprechende Ausübungsberechtigung mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden. Sämtliche elektrotechnischen Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder von Elektrofachkräften fürfestgelegte Tätigkeiten ausgeführt werden.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit die erforderlichen Facharbeitskräfte und Fachwerkenden für mindestens eine Kolonne bestehend aus mindestens zwei Mitarbeitenden mit mindestens je einer Facharbeitskraft mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung zu stellen. Jede Kolonne muss mindestens eine Elektrofachkraft, alternativ eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aufweisen. Bei Tiefbautätigkeiten muss der/die vor Ort befindliche Vorarbeitende die Prüfung für "Vorarbeitenden Tiefbau - Spezialqualifikation Kabelleitungstiefbau" mit Erfolg abgelegt haben.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 24.09.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Das Leistungsverzeichnis, welches zwingend im pdf-Format vorzulegen ist, kann nicht nachgefordert werden. Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:- Eintragung in Handelsregister
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:- Eintragung in der Handwerksrolle für das Gewerk Elektrotechnik- alternativ den Nachweis über einen angestellten technischen Betriebsleiter mit Meisterbrief (z. B. Elektromeister), ein gleichwertiges Ingenieur- oder Technikerdiplom oder der Industriemeister-Nachweis in der entsprechenden Fachrichtung und die Bestätigung der Handwerkskammer über die Betriebsleiterbestellung.und- eine Eintragungsbestätigung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe durch die Handwerkskammer oder eine entsprechende Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Sämtliche elektrotechnischen Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten ausgeführt werden.Bei Tiefbautätigkeiten muss der/die vor Ort befindliche Vorarbeitende die Prüfung für "Vorarbeitenden Tiefbau - Spezialqualifikation Kabelleitungstiefbau" mit Erfolg abgelegt haben.