Rahmenvereinbarung über die Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und Beteiligungsformaten;Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und Beteiligungsformaten
Das Ziel der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses drei Jahre gelten soll. Es besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung um zwei weitere Jahre zu verlängern.Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichung des maximal zur Verfügung stehenden Budgets von 825.000,00 Euro.
Die Aufgabe besteht in der Konzeption, Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Kommunikations- und Marketingkampagne für den Change-Prozess im Rahmen der Mobilitätswende der Landeshauptstadt Kiel. Aufgabe der Marketingmaßnahmen ist dabei auch, den Bürger*innen wesentliche Neuerungen und Verbesserungen im Zuge der Mobilitätswende, wie z.B. mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Landeshauptstadt Kiel, aufzuzeigen, um so die Akzeptanz für entsprechende Maßnahmen zu steigern. Die dafür benötigten unterschiedlichen Kommunikationsmittel, -instrumente und -maßnahmen sind zu entwickeln, abzustimmen, umzusetzen und zu kontrollieren, um so eine effiziente Gesamtkommunikation zu erreichen.
Das Ziel der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses drei Jahre gelten soll. Es besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Die zu erbringenden Leistungen sind auf das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und im abzustimmenden Einzelfall die angrenzenden Kreise beschränkt.
Maximal 200 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzigartig ist, neue Ansätze verfolgt, dabei große Aufmerksamkeit erreicht und verschiedene Zielgruppen anspricht. Gleichzeitig soll es aber auch den Zielen und dem Charakter der Landeshauptstadt Kiel entsprechen.
Maximal 200 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept ein vollkommen klar erkennbares Ziel hat, das mit den Zielen der Landeshauptstadt Kiel übereinstimmt. Die Kampagne ist außerdem verständlich aufgebaut und die Gründe für den strategischen Aufbau sind sehr gut nachvollziehbar, auch im Hinblick auf die definierten Leitfragen des Fragenkatalogs.
Maximal 200 Punkte werden vergeben, wenn sofort klar erkennbar ist, dass sich das Konzept problemlos und im Rahmen des vorgegebenen Budgetrahmes umsetzen lässt.
Wertungsrelevant sind die Gesamtkosten der aufzuführenden Kostenkalkulation. Der*die Bieter*in mit dem preislich günstigsten Angebot erhält die Maximalpunktzahl von 300 Punkten. Ein Angebot mit dem fiktiv 2-fachen des günstigsten Angebots erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma (kaufmännisch gerundet).
Maximal 100 Punkte werden vergeben, wenn der*die Bewerber*in bei der Präsentation zeigt, dass er*sie das Vorhaben und die Ziele der Landeshauptstadt Kiel sehr gut verstanden hat, mit dem Konzept unterstützend an der Umsetzung teilhaben will und auf etwaige Nachfragen plausible Antworten vorbringt.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Bei Personengesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder vergleichbaren Gesellschaften Benennung der Gesellschafter*innen/Partner*innen. - Eigenerklärung, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe und keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt (siehe Formblatt 124 LD/Anlage 10 Eigenerklärung zur Eignung).
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 08.01.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Unterlagen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Eigenerklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (in der Regel 2022-2024). Angabe jeweils netto und in Euro.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Eine Auskunft, inwieweit das Unternehmen mit anderen Unternehmen verbunden (gesellschaftlich/rechtlich/verwandtschaftlich) oder von diesen wirtschaftlich abhängig ist. Diese Anforderung entfällt, wenn dieser Umstand durch andere Unterlagen erkennbar wird, in diesem Fall ist deutlich auf diese Unterlagen zu verweisen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Erklärungen und Nachweise zu bisherigen Leistungen ---> a. Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios) des*der Bewerber*in (max. 2 Seiten). b. Darstellung von drei Kampagnen (25 %): Die Bewerber*innen werden aufgefordert, Kampagnen, die sie für andere Kund*innen vor allem zu den Themenfeldern Mobilität und Stadtentwicklung in den vergangenen fünf Jahren erarbeitet haben, hinsichtlich Strategie und Medieneinsatz zu erläutern. Etwaige Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse des*der Kund*in sind natürlich zu wahren (max. 3 Seiten). c .Darstellung von Beteiligungsformaten (20 %): Die Bewerber*innen werden aufgefordert, Konzepte und Umsetzungsmaßnahmen zur Beteiligung der Bevölkerung besonders beim Thema Mobilität, Klimaschutz und Stadtentwicklung, die sie für andere Kund*innen in den vergangenen fünf Jahren erarbeitet haben, darzustellen. Neben der Konzeptionierung von Vor-Ort-Veranstaltungen soll die Darstellung möglichst auch andere Formatformen beinhalten. Etwaige Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse des*der Kund*in sind natürlich zu wahren (max. 3 Seiten). Mindestanforderung: Der Nachweis der Konzeptionierung und Umsetzung mindestens einer Beteiligungsveranstaltung vornehmlich aus dem Bereich Stadtentwicklung, Klimaschutz und Mobilität mit mindestens 50 Teilnehmenden ist erforderlich. d. Darstellung der Erfahrung bei der Gestaltung digitalen Formaten und deren konzeptionelle Einbindung in die Kommunikationsarbeit. Mindestanforderung: Der Nachweis der Gestaltung und redaktionellen Betreuung von mindestens einem Digital-Format ist zwingend erforderlich (max. 1 Seite).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Erklärungen und Nachweise zum Unternehmen Eine kurze Unternehmenspräsentation des*der Bewerbers*Bewerberin (max. 3 Seiten).
- Erklärungen und Nachweise zum Projektteam a. Darstellung des Ablaufs/der Struktur der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem Projektteam und der Auftraggeberin (max. 1 Seite). b. Darstellung, wie Qualitätskontrollen innerhalb der Agentur durchgeführt werden (max. 1 Seite). c. Darstellung des Projektteams mit seinen Qualifikationen (max. 1 Seite).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Vorlage eines Grobkonzepts Der*die Bewerber*in legt ein Grobkonzept für die Aufgabe vor, das geeignet ist, die Anforderungen an die Leistung laut Punkt 3 zu erfüllen. Es sollte mindestens erläutert werden, welches strategische Vorgehen geplant ist und welche Medien vorgesehen sind. Darüber hinaus geben die Bewerber*innen an, wie (und mit welchem Team) sie die Aufgabe angehen und wie die Abstimmungen mit den Beteiligten erfolgt. Dabei sollte der*die Bewerber*in beim Grobkonzept schon die Möglichkeiten des Budgets im Blick haben und erläutern, inwieweit die geschätzten Kosten des Grobkonzepts innerhalb des Budgetrahmens liegen. Dabei ist zu beachten, dass das Budget die Personalkosten des*der Bewerber*in, aber auch die externen Kosten für Medien und weitere Nebenkosten enthält.