Neubau einer Mehrzweckhalle an der Hauptwache; Außenanlagen und Freiflächen
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Stellplätzen, einer Waschhalle und einem Verwaltungstrakt für die Feuerwehr. Die Baustelle befindet sich hinter dem bestehenden Gebäude 2 mit Schlauchturm auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr, angrenzend an den Prof.-Peters-Platz. In der Nähe befinden sich außerdem die Schadstoffsammelstelle des ABK Kiel sowie Anwohnerstellplätze, die über die Gutenbergstraße erreichbar sind.Der Neubau der Mehrzweckhalle ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der 1. Bauabschnitt umfasst den Bau eines zweigeschossigen Werkstattgebäudes an der Grenze zu den Stellplätzen und dem ABK entlang der Gutenbergstraße. Des Weiteren wird eine Halle für die Stellplätze der Sonderfahrzeuge parallel zur Gutenbergstraße errichtet, sowie eine Waschhalle in Richtung Prof.-Peters-Platz. Zusätzlich entsteht ein Außenwaschplatz zwischen dem Prof.-Peters-Platz und der Waschhalle.Art und Umfang: Im Bereich um den Hallenneubau sind die Verkehrsflächen in Form von LKW-Fahrflächen und PKW-Stellplätzen herzustellen. Der vorhandene Baugrund ist auszukoffern und durch Frostschutz und Schottertragschicht zu ersetzen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen u.a. folgende Leistungen: Neubau von rd. 1.200 m² Betonsteinpflaster einschl. Aushub und Oberbau, Neubau von rd. 100 m Bordsteinen, Neubau von rd. 36 St Betongroßflächenplatten
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB- vollständig ausgefülltes Formblatt 221 oder 222 VHB- PQ- Nachweis; wenn nicht PQ: Nachweise gem. FB 124
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 23.10.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, pro Jahr einzeln ausgewiesen