Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Gütesicherung Kanalbau
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen:
Beurteilungsgruppe: AK 2, I, R und D **)
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
*) Anforderungen aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".
**) Kennzeichnung S-Systeme RAL-GZ 961 siehe
http://kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/einteilung_s-systeme.pdf
Anforderungen an die Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter die in Abschnitt 3.2 angegebenen Beurteilungsgruppen oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend Abschnitt 3.2 erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter / durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.
- Gütesicherung Flüssigboden
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/guete-und-pruefbestimmungen/
in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender A4 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabe stelle nachzuweisen:
Beurteilungsgruppe Anwender A4
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL- Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.
Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961 und RAL-GZ 507
Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 und RAL-GZ 507 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2 und RAL-GZ 507 durchzuführen.
Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)
Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine , der vom AG anerkannten, Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die Gültigkeit der bestehenden RAL-Gütesicherung (in Form der Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.