Sanierung Kasseler Bauten Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule;Abbrucharbeiten
Das geplante Bauvorhaben ist der Umbau und die Sanierung der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule. Die Grundlage der Aufgabe stellt der "Kassler Bau" im SüdWesten des Grundstückes dar. Hierbei handelt es sich um einen quadratischen,zweigeschossigen Stahlbetonskelettbau, welcher 1974 errichtet worden ist. Zusätzlichwird der eingeschossige Erweiterungsbau von 1980 sowie der Verbindungsbau zwischendem Kasseler Bau und den restlichen Gebäuden des Schulgeländes mitbearbeitet.SchadstoffsanierungEs werden schadstoffbelastete Abbrucharbeiten ausgeführt. Vorkommende Schadstoffesind KMF (Dämmungen), Asbest (Fassadenelemente, Rohrleitungen), PAK(Rohrleitungen), HBCD, Quecksilber.Abbrucharbeiten FassadeDie bestehende Metallfassade wird inklusive Elemente demontiert. DieStahlbetonfertigteile der Fassade werden ebenfalls demontiert (Gesims,Sockelabschlusswinkel).Menge: ca. 1040 m²Abbrucharbeiten WandDie Außenwände werden teilweise zurückgebaut, bestehend aus zweischaligemMauerwerk. Nichttragende Innenwände werden ebenfalls rückgebaut, bestehend ausLeichtbauwänden oder Mauerwerkswänden.Menge: ca 2230 m²Ausbau BodenDie vorhandenen Fußbodenaufbau wird komplett rückgebaut.Menge: ca 2812 m³Abbrucharbeiten DeckeEs werden die bestehende Abhangdecke im Kassler Bau und Erweiterungsbau, sowie dieHolzschalungsdecke im Verbindungsbau rückgebaut. Leuchtstoffröhren werdendemontiert.Menge: ca. 2820 m²
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- PQ Nachweis, wenn nicht PQ: Nachweise gem. FB 124- vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB- vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
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