Sanierung Kasseler BautenToni-Jensen-GemeinschaftsschuleElektroarbeiten
Das geplante Bauvorhaben des Umbaus und der Sanierung der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule befindet sich im Nord-Osten von Kiel im Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf und ist mit seiner Nähe zum Ostring im jeweiligen Stadtteil zentral angesiedelt. Die Grundlage der Aufgabe stellt der "Kasseler Bau" im Süd-Westen des Grundstückes dar. Hierbei handelt es sich um einen quadratischen, zweigeschossigen Stahlbetonskelettbau, welcher 1974 errichtet worden ist und nun saniert werden soll. Zusätzlich wird der eingeschossige Erweiterungsbau von 1980 sowie der Verbindungsbau zwischen dem Kasseler Bau und den restlichen Gebäuden des Schulgeländes mitbearbeitet. Der Entwurf sieht eine Entkernung der beiden Skelettbauten vor. Das bedeutet, dass sämtliche Wände, Wandverkleidungen, Deckenabhängungen und Leitungenentfernt werden. Um eine gut gedämmte thermische Hülle zu erhalten und Wärmebrücken durch außenstehende Stahlbetonteile zu verringern, werden die äußeren Stützen des Kassler Baus und der Erweiterung mithilfe von einer Holzkonstruktion in Holzmodulbauweise und Pfosten-Riegel-Elementen eingehaust. Die Fassade des Erdgeschosses ist eine klar strukturierte Pfosten-Riegel-Fassade. Im Kontrast dazu wird die Fassade des Obergeschosses als offene, vertikale Holzfassade ausgeführt.Das Dach des zweigeschossigen Gebäudes wird mit einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von maximal 100 kWp belegt. Für den Sanierungsbereich wird eine Niederspannungshauptverteilung mit allen notwendigen Sicherungsabgängen für den Kasseler Bau errichtet. Diese beinhaltet Sicherungsabgänge für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise. Die Zuleitungen werden sternförmig zur NSHV und den Unterverteilungen geführt.
Die Leitungsverlegung erfolgt auf Kabeltragsystemen in den abgehängten Decken der Klassen- und Nebenräume bzw. in den Fluren. Für Fenster mit den Anforderungen an Sonnen- oder Blendschutz ist eine zentrale Steuerung mit lokalen Bedienelementen in den jeweiligen Räumen geplant. Die Blitzschutz- und Erdungsanlage des Kasseler Baus wird komplett neu aufgebaut. Für alle Räume und Flure des Sanierungsbereiches des Kasseler Baus sind neue Deckeneinbaulautsprecher und eine neue, zugehörige Leitungsanlage berücksichtigt. Es wird eine Brandmeldeanlage (BMA) gemäß DIN 14675 und DIN VDE 0833 der Kategorie I (Vollschutz) zur automatischen Brandfrüherkennung errichtet. Eine Einbruchmeldeanlage wird entsprechend berücksichtigt. Ein Datennetz wird errichtet. Die Anbindung der Datendosen erfolgt mit Datenkabeln in strukturierter Verkabelung an den Bereichsverteiler. Die Einbindung des Bereichsverteiler in das Schulnetz erfolgt mittels bestehender LWL-Verkabelung.
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation- 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme- 223 Aufgliederung der Einheitspreise- Nachweis über die Präqualifizierung - wenn nicht präqualifiziert: Nachweise gem. FB 124
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 09.05.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.