- Übernahme und Verwertung von kommunalem Altpapier - Übernahme und Verwertung des Systemanteils am Altpapier für den Fall, der von den Systemen beauftragten Mitverwertung - Übernahme und Herausgabe (Umschlag) des Systemanteils am Altpapier für den Fall, dass die Systeme die physische Herausgabe von Masseanteilen verlangen
Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr unter den folgenden Bedingungen:- bis zum 31.12.2028 (im Fall der Nichtkündigung durch den AG)- bis zum 31.12.2029 (im Fall der Nichtkündigung durch den AG oder den AN)- bis zum 31.12.2030 (im Fall der Nichtkündigung durch den AG oder den AN)- bis zum 31.12.2031 (im Fall der Nichtkündigung durch den AG oder den AN)
Der Bieter hat für die Übernahme des Altpapiers eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage/Papierfabrik) bereitzustellen. Der Standort der Übernahmestelle muss sich in einem Umkreis von maximal 60 km (mittlere kürzeste, mit beladenen Sammelfahrzeugen befahrbare Straßenverbindung) von denfolgenden beiden Einwohnerschwerpunkten befinden:- Arnstadt (Kreuzung Ichtershäuser Straße, Rehestädter Weg, Quenselstraße)- Ilmenau(Kreuzung Langewiesener Straße, Paul-Löbe-Straße, Friedrich-Ebert-Straße).
Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das wirtschaftlichste Angebot - unter Berücksichtigung des Preises und einem Malus für die Transportaufwendungen des Auftraggebers - erteilt.
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigenVergabekammer geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (insbes. Referenzen) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, so muss dieses Unternehmen auch die Leistung erbringen, für die die Kapazitäten benötigt werden.2) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022 /576. 3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber), - die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. 4) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrage über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten: Lose 1 und 2: > Mindestens 1 Referenz für die Vermarktung von Altpapier (mind. 2.000 t/a)* Los 3:> Mindestens 1 Referenz für die Umladung von Altpapier (mind. 2.000 t/a)** kumulierte Referenzen zum Nachweis der Eignung sind zulässig2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Benennung der Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums und des Leistungsgegenstands/-umfangs)
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:- Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte: Lose 1 und 2:> Befördern* von Papier und Pappe (ASN 150101, 200101) - sofern Transorte vorgesehen bzw. erforderlich sind> Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Papier und Pappe (ASN 150101, 200101) für die vorgesehene(n) Sortieranlage(n)** - sofern eine Sortierung vorgesehen ist* Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine entsprechende Transportgenehmigung für die leistungsgegenständlichen Abfallarten vor.** Sofern der Standort der vorgesehenen Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine entsprechende Genehmigung vor. Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt.2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:- das EfB-Zertifikat, die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte/genehmigte Standorte/Anlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe: - für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR - für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. (2) Für die Lose 1 und 2: Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes und die daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einzuhalten.
Übernahme und Verwertung von kommunalem Altpapier (50% der Menge)
Übernahme und Verwertung von kommunalem Altpapier (50% der Menge) sowie Übernahme und Verwertung des Systemanteils am Altpapier (ggf. anteilig) für den Fall, der von den Systemen beauftragten Mitverwertung
Übernahme und Herausgabe (Umschlag) des Systemanteils am Altpapier (ggf. anteilig) für den Fall, dass die Systeme die physische Herausgabe von Masseanteilen verlangen