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Verfahrensangaben

Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologisc...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.04.2026
28.04.2026 12:00 Uhr
28.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Entsorgungsbetriebe Lübeck
T: 045170760
Malmöstraße 22
23560
Lübeck
Deutschland
DEF03
entsorgungsbetriebe@ebl.de
+49 451 7076-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Schleswig-Holstein
T: 0431 9884542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
0431 988-4542
0431 988-4702

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirt- schaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T: 0431 9884542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
0431 988-4542
0431 988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90510000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Einerseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um Schwerstoffe, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfallen und nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 12 12 zugeordnet sind.
Andererseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um das Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage im Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck. Dieses wird durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck - Sparte Stadtentwässerung an der MBA angeliefert und dem Auftragnehmer zum Transport und zur Entsorgung zusammen mit den Schwerstoffen bereitgestellt. Diese Abfälle sind nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 08 01 zugeordnet.

Der Auftragnehmer hat die Leistung mit eigenen Containern zu erbringen und ausreichend Wechselcontainer auf dem Gelände des Auftraggebers vorzuhalten. Dabei werden die Container im Wechsel unter dem Abwurf der Schwergutverladung gestellt und
automatisch befüllt. Der Auftragnehmer hat für die Vorhaltung ausreichender Container zu sorgen.

Der Besichtigungstermin (nur möglich im Zeitraum zwischen dem 20. März 2026 und dem 28. April 2026) ist mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck im Vorfeld abzustimmen. Ausschließlich für die Terminvereinbarung können nachfolgende Ansprechpartner kontaktiert werden:

Dipl.-Ing. Jürgen Adler
Abteilungsleiter Abfallwirtschaft Technik
Tel. 0451 70760-540

und

Marius Urbanski
Sachgebietsleiter MBA
Tel. 0451 70760-541

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2028

Die Leistungen sind im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2028 (2 Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.07.2029), sofern er nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DEF03

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Entscheidungsbarwert

Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Das preislich niedrigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Grundlagen für die Barwertermittlung sind die in den Vergabeunterlagen genannten Rahmenbedingungen.
Der Barwert bestimmt sich anhand der angebotenen Entgelte, einer Auswertungsmenge in Höhe von ungefähr 3.200 Mg/a bzw. 267 Mg/Monat und unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel.

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.

Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen.

Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.

Sämtliche Nachweise sind grundsätzlich auf den Bieter (bei Bietergemeinschaften auf alle Mitglieder) bezogen, sollen somit sein eigenes Unternehmen betreffen. Dies gilt nicht für die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 2.3 des Angebotformulars und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 2.4 des Angebotformulars).

Sofern sich der Bieter Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise zur Eignungsprüfung für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle inner-halb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.

Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.06.2025 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen die als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung(en) gemäß Ziffer 2.4 zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Der Auftraggeber wird bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Unterlagen von den Bietern unter Fristsetzung nachfordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe § 47 VgV). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit und die einschlägige berufliche Erfahrung können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. Ziff. 2.4. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen werden die Nachweise jeweils in der Summe bewertet.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Eigenerklärung, dass das/die Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 19 Abs 3 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist/sind.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung. dass das/die Unternehmen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/-en und dass im Berufs- oder Handelsregister nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eingetragen ist/sind bzw. über die dort genannten Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung verfügt/-en.

Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachreichen:
bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern diese vorliegen oder deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) oder gleichwertige Unterlagen, wenn Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nicht erstellt werden müssen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJM9JL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

63
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlen-de, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzu-reichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe von mind. 2.000 Mg, für die Entsorgung von Abfällen in der vorgesehenen Entsorgungsanlage

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Eigenerklärung, dass über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) für die folgenden Tätigkeiten bzw. Abfallarten vorliegt:
Behandeln von Abfällen (mind. AVV 19 12 12; 19 08 01)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadenversicherung

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlage gemäß dem Genehmigungsbescheid in den Jahren 2022 - 2024 (bzw. ab Inbetriebnahme) eingehalten wurden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung