Verfahrensangaben

Transport und Verwertung von Alttextilien

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landratsamt Konstanz, Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz"
DE142316572
Benediktinerplatz 1
78467
Konstanz
Deutschland
DE138
info@lrakn.de
+49 7531 800-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 926-8730

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 926-8730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90510000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
- Transport
und
- Verwertung
der im Landkreis Konstanz erfassten Alttextilien.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Erfassung der Alttextilien erfolgt im Bringsystem über Container insbesondere auf Wertstoff- und Bauhöfen sowie auf dezentralen Standplätzen im Landkreis Konstanz.

Die Containergestellung einschließlich deren Reinigung, Wartung und Reparatur ist Gegenstand der Leistung, sofern keine Gestellung durch die Städte / Gemeinden und den Landkreis selbst vorgenommen wird.

Die Reinigung der Standplätze obliegt dem Auftraggeber bzw. den Städten und Gemeinden des Landkreises Konstanz und ist daher nicht Gegenstand der Leistung.

Bei den zu verwertenden leistungsgegenständlichen Mengen handelt es sich um Alttextilien in einer Zusammensetzung "wie gesammelt". Bestandteil der Vergabe ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
30.06.2027

1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.03.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 30.06.2028.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE138

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichstes Angebot (Preis und Qualität)

Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden quantitative und qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigt.
Der Bewertungszeitraum entspricht der in Ziffer 2.3 angegebenen Vertragsgrundlaufzeit.

a) Quantitatives Zuschlagskriterium
Für die quantitative Angebotswertung werden berücksichtigt:
die gemäß dem Anhang 1/1 zum Angebotsformular ermittelbaren Entgelte und der Zu-/Abschlag (netto) auf der Grundlage
- der angebotenen Entgelte / Zu- und Abschläge pro Mengeneinheit (Spalte 3),
- der dargestellten (Auswertungs-) mengen (Spalte 4).

b) Qualitatives Zuschlagskriterium
Als qualitatives Zuschlagskriterium wird die Umweltverträglichkeit der Transporte anhand der einfachen Entfernung (für LKW geeignete kürzeste Straßenverbindung) zwischen dem Einwohnerschwerpunkt des Entsorgungsgebietes und der/den vom Bieter angebotenen Sortieranlage(n) bewertet.
Für die qualitative Angebotswertung wird berücksichtigt:
der gemäß dem Anhang 1/4 zum Angebotsformular ermittelbare Bonus (netto) auf der Grundlage
- der angebotenen Standorte der Sortieranlagen (Spalte 2),
- der angebotenen Mengenanteile an der Gesamtmenge je Sortieranlage (Spalte 3).

Gewichtung
1,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Für Bietergemeinschaften gilt:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhaltes einzureichen:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter ist dieser verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) bei Vertragsschluss dem Auftraggeber in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.

Die Eignung (Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung) ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.

Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.

Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJM75J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
- die Gewerbeanmeldung.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025, in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über eine Referenz über Transport und Verwertung von Alttextilien mit einer Leistungsmenge von 300 Tonnen in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes

Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraumes, des Leistungsinhaltes/Leistungsumfanges, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung