Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
1) Eigenerklärung zum Vorliegen des EFB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
Los 1.1:
- Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 190801)
- Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 190801) für die vorgesehene(n) Behandlungs-/ Verwertungsanlage(n)
Los 1.2:
- Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 080112, 150102, 150106, 170201, 170203, 170904, 190501, 191212, 200203, 200307 und 200399)
- Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 080112, 150102, 150106, 170201, 170203, 170904, 190501, 191212, 200203, 200307 und 200399) für die vorgesehene(n) Behandlungs-/Verwertungsanlage(n)
Los 1.3:
- Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), Krankenhausabfällen (AVV 180104) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 080112, 170203, 170904, 190501, 191212, 200307 und 200399)
- Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), Krankenhausabfällen (AVV 180104) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 080112, 170203, 170904, 190501, 191212, 200307 und 200399) für die vorgesehene(n) Behandlungs-/Verwertungsanlage(n)
Los 1.4:
- Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), Krankenhausabfällen (AVV 180104) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 150106, 170203, 170904, 200139 und 200307)
- Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), Krankenhausabfällen (AVV 180104) und sonstigen ungefährlichen Abfällen (mind. AVV 150106, 170203, 170904, 200139 und 200307) für die vorgesehene(n) Behandlungs-/Verwertungsanlage(n)
Los 2:
- Befördern von Sperrmüll (AVV 200307)
- Verwerten und/oder Behandeln von Sperrmüll (AVV 200307) für die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n)
Sofern das Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung) für die leistungsgegenständlichen Abfallarten vor.
Sofern der vorgesehene Anlagenstandort nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
2) das Zertifikat, die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte/genehmigte Standorte/Anlagen- bzw. der Genehmigungsantrag.