Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung eines Kommissioniervollautomaten in der Apotheke am Standort Unfallkrankenhaus Berlin. Die Apotheke kommissioniert Medikamente für interne Betriebsabläufe und externe Partner.Aufgrund des Erreichens der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der alten Anlage wird diese ersetzt.
Die Apotheke nimmt eine zentrale Rolle in der Medikamentenversorgung für das gesamte Krankenhaus sowie externe Partner ein. Die derzeit eingesetzte gerätetechnische Ausstattung hat das Ende ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erreicht und muss daher vollständig erneuert werden. Ziel der Ausschreibung ist es, die vorhandenen Systeme durch moderne, leistungsfähige und normgerechte Geräte zu ersetzen, um die langfristige Betriebssicherheit, die Patientensicherheit und die Einhaltung aller gesetzlichen sowie hygienischen Anforderungen sicherzustellen.Die Beschaffung eines neuen Kommssioniervollautomaten umfasst die Demontage und fachgerechte Entsorgung des alten Systems sowie die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Sicherheitsüberprüfung und Einweisung inkl. Schulung des Personals der neuen Anlage. Bauliche Ertüchtigung am Gebäude ist ausdrücklich nicht Teil der Ausschreibung und wird durch unsere Bauabteilung verrichtet. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie flexible Bau- und Installationsabläufe.Der angebotene Kommissioniervollautomat muss dem Stand der Technik entsprechen, validierbare Prozesse ermöglichen, energieeffizient arbeiten und den einschlägigen Normen (z. B. Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU, Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 und Bundesgesetzblatt Teil I, Jahrgang 2019 Nr. 30 Seite 1202) genügen. Besondere Anforderungen bestehen zudem an der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Prozesssicherheit sowie an die einfache Integration in die bestehenden Betriebsabläufe.
Kosten für den Auftragsgegenstand Kommissioniervollautomat, dem Lieferumfang (z.B. Aufwand für Installation), Demontage und Entsorgung der vorhandenen Anlage, Einweisung und Schulung der MA sowie Service & Support.
Leistungsspezifische Angaben zu angebotenen Anlage zu technischen und funktionalen Anforderungen wie Kapazität, Lagerungssystem, Automatisierung, Sicherheitsanforderungen und Energieeffizienz.
Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.
Es wird eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe vorausgesetzt und ist verpflichtend. Angebotsabgaben ohne eine Ortsbesichtigung werden ausgeschlossen.Interessierte Bieter wenden sich bitte über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Vergabestelle.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Technischer Kundendienst und Fernsupport für europäische Kunden und Fernunterstützung bei der Fehlerbehebung der Stufen 1 und 2