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Verfahrensangaben

Visitenwagen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026 12:00 Uhr
04.05.2026 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BG Klinikum Hamburg gGmbH
HRB 138923
Bergedorfer Straße 10
21033
Hamburg
Deutschland
DE600
Silke Witt
silke.witt@bg-kliniken.de
+49 (0)234 302 3137

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33190000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Visitenwagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es wird von einem Bedarf von ca. 160 Visitenwagen über eine Laufzeit von 4 Jahren ausgegangen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Der Rahmenvertrag umfasst eine Höchstmenge von 200 Visitenwagen. Die Visitenwagen sind mit Akkutechnik und einer Versorgungseinheit zur mobilen Stromversorgung von medizinischen und IT-Geräten ausgestattet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bergedorfer Straße 10
21033
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHMDB3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen.
4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
6. Wenn die Beauftragung von Eignungsleihgebern vorgesehen ist, sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Wenn die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist, ist das Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen mit den Angebot einzureichen. Die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung sind nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen
Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;

2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;

3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);

6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

(beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall und Versicherungsjahr. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").

Mindestanforderungen:
Bestehen/geplanter Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Visitenwagen) unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind, samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (Lieferzeitpunkt; Modell; Anzahl der Wagen; Anzahl der Wagen, die für den Betrieb von IT vorbereitet waren; IT-Ausstattung erfolgte durch AG oder AN; Supportleistungen). (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen").

Mindestanforderungen:
Mindestens 3 Referenzen, mit denen jeweils folgendes nachgewiesen wird:
- Lieferung der angebotenen Modelle
- Auftragsvolumen von mindestens 100 Wagen
- Vorbereitung für den Betrieb von IT bei mindestens 60 % der Wagen (IT-Hardware selbst muss nicht Auftragsgegenstand gewesen sein)
- Lieferung aller Wagen innerhalb von 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung