Der Auftrag betrifft eine anbieterneutrale, wissenschaftliche Rechercheplattform in Form einer Online-Bibliothek, die durch eine einheitliche Suche von Inhalten in Volltextdatenbanken, Zitatdatenbanken und lokalen Sammlungen (wie Bibliothekskatalogen und anderen lokalen Sammlungen) das Wissensmanagement standortübergreifend unterstützt. Das Rechercheportal soll die Möglichkeit des Erstellens von persönlichen Ordnern zum Speichern und Teilen von durchgeführten Recherchen aufweisen. Des Weiteren soll eine Anzeige wichtiger Ressourceninformationen wie Verfügbarkeit, Standort, Links zum Volltext und benutzerdefinierte Nachrichten vorhanden sein, sowie ein automatisierter Zugriff auf detaillierte Nutzungsstatistiken und Berichte.Das Portal soll ergänzende Apps enthalten, um es remote nutzen zu können.Das Rechercheportal soll mit den Datenbanken MEDLINE Complete und CINAHL Complete sowie DynaMed hinterlegt werden.
Preis
Der Beschaffungsgegenstand ist nur bei dem bezuschlagten Unternehmen aus einer Hand verfügbar.Dieser ist der Urheber der Datenbank CINAHL Complete, daher kann kein anderes Unternehmen diese Datenbankbereitstellen. Es ist die einzige verfügbare anbieterübergreifende Datenbank mit pflegerischen und therapeutischenInhalten.Die im Beschaffungspaket verknüpfte DynaMed(R) ist eine evidenzbasierte Datenbank, in der ein Autorenteam nach demMehraugenprinzip, im Sinne eines Peer Review, aktuelle Reviews bereitstellt. Diese Vorgehensweise ist alternativlos.Die beschriebene Zusammenstellung ist zu den gewährten Konditionen nur in Verbindung mit MEDLINE Completeerhältlich.MEDLINE Complete ist die derzeit umfangreichste Volltextversion der MEDLINE Datenbanken, keine andere Version bietetZugriff auf 732 medizinische Fachzeitschriften im Volltext. Die Vergabestelle sieht die Ausnahmetatbestände des § 14 Abs.4 Nr. 2 lit. c in einer Kombination mit lit. b VgV als erfüllt an.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).