Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur textilen Vollversorgung mit Gestellung der Bekleidungsausgabesysteme der BG Klinik Ludwigshafen.
Die Textile Vollversorgung betrifft die Gestellung, Abholung, Aufbereitung und Lieferung von Mietwäsche sowie die Inhouse-Logistik. Die Gestellung der Bekleidungsausgabesysteme betrifft die Gestellung inkl. Wartung und Service der Systeme.
Preis
Konzept zur Sicherstellung der Versorgung
Das Verfahren mit dem Az. 68-25 (200) LUD wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, nachdem dort kein Angebot eingegangen war, das den Bedingungen entsprach. Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Die Bieter, die in dem aufgehobenen Verfahren ein Angebot abgegeben hatten, wurden in dem neuen Verfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).