Das BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (ukb) wurde im Jahr 1997, am Standort Warener Straße 17 errichtet. Es handelt sich um einen neuen Gebäudekomplex als Sonderbau nach §2 (4) MBO, welcher zunächst aus dem Hauptgebäude und dem Rehagebäude bestand.Das Rehagebäude verfügt über drei Obergeschosse und ein Untergeschoss als Teilunterkellerung. Im Untergeschoss sind das Reha-Gebäude und das Hauptgebäude über einen Personentunnel verbunden. Im Gebäude sind verschiedenste Therapiemöglichkeiten untergebracht. Neben Physiotherapeutischen Bereichen und Werkstätten verschiedenster Art, befinden sind im Wesentlichen auch eine Sporthalle, ein Schwimmbad und Kraftsporträume, eine Kegelbahn, sowie eine Bogenschießanlage im Gebäude. Ergänzend sind Büro- und Sozialräume den jeweiligen Therapiebereichen zugeordnet.Der AG plant am Standort Unfallkrankenhaus Berlin, Warener Str. 7, 12683 Berlin, die Brandschutzsanierung des Reha-Gebäudes, Haus R, einschließlich der begleitenden Behebung von baulichen Defiziten im Bestand, kleineren Umfangs. Zielstellung der Maßnahme ist die Ertüchtigung des Gebäudes zu einem modernen, zukunftsorientierten therapeutischen Funktionsbereich.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude in Abschnitten für die Leistungsphasen 3 (teilweise) bis 8 HOAI; §34; 2021 für die folgende Baumaßnahme:Brandschutzsanierung Rehagebäude, Haus REs liegt eine Entwurfsplanung vor, diese muss geprüft und aktualisiert werden.Details sind der beigefügten Anlage "11_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Es ist ein Honorarangebot auf die Leistungen abzugeben. Für die zusammenfassende Darstellung der Kosten ist ein Kostenblatt auszufüllen. Kalkulationsgrundlage ist die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die Wertung erfolgt nach der Beschreibung in der Unterlage "03_Wertungskriterien".
Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.
Vergabeportal DTVP
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Mindestanforderung: In den Bereichen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung (Umsatz leistungsspezifisch) 600.000,00 EUR für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
Mindestanforderung: 6 mit der Qualifikation Architekt, Ingenieure oder Techniker pro Jahr (inkl. Büroinhaber).
Mindestanforderung: Die u.s. genannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung verfügen. Abweichend davon muss der stellvertretende Projektleiter mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung verfügen:-Projektleiter Objektplanung Gebäude -stellvertretender Projektleiter Objektplanung Gebäude-Bauüberwachender
Es sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen für Aufträge in den Leistungsphasen 2 bis 8, beim Bau von Bildungsbauten oder komplexeren Bauten (im technischen Sinn, wie bspw. Labor- oder Krankenhausbauten) angesehen. Pro geforderter Referenz ist ein Referenzbogen einzureichen.
Mindestanforderungen:Referenz Nr. 1 und 2: Objektplanung Gebäude Jeder Bieter muss mindestens zwei Referenzen für die Erbringung von Leistungen der "Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI 2021, mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 8, in Gesundheitseinrichtungen z.B. Krankenhäusern und Rehakliniken (komplexeren Gebäuden) vorweisen können. Es muss sich um einen Umbau im laufenden Betrieb mit Interimsmaßnahmen handeln. Dabei muss die Bausumme der KG 300 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 3,0 Mio. EUR brutto überschritten haben und die Fertigstellung der Leistungsphase 8 ab 01.01.2018 bis Ablauf der Angebotsfrist erfolgt sein.
Weitere Mindestanforderung: Ein Referenzprojekt (nicht notwendigerweise die Projekte gemäß Referenz 1 und 2) muss für einen öffentlichen Auftraggeber (Ausschreibung der Bauleistungen gem. VOB/A) erbracht worden sein.