Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils zwei Vertragspartnern zur kontinuierlichen Versorgung mit Antidekubitus-Systemen.
An der Ausschreibung nehmen folgende Tochtergesellschaften der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH teil: - BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH- Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH- BG Klinikum Duisburg gGmbH- BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH - BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH - BG Klinikum Hamburg gGmbH- BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH, BG Klinik Ludwigshafen- BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH, BG Klinik Tübingen- BG Klinikum Murnau gGmbH
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1 betrifft Matratzensysteme und Spezialbetten. Los 2 betrifft ein Mikroglaskugelbett. Es wird von einem durchschnittlichen jährlichen Bedarf von ca. 110.000 Miettagen für Matratzensysteme und 10.500 Miettagen für Spezialbetten (Los 1) und 5.500 Miettagen für Mikroglaskugelbetten (Los 2) ausgegangen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die einzelnen Lieferungen erfolgen auf Mietbasis.
24 Monate Festlaufzeit und 2 Verlängerungsoptionen über je 12 Monate
Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen Auftraggebers.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Los 1: Vermietung Aktive Matratzensysteme und Spezialbetten, Los 2: Vermietung von Mikroglaskugelbetten) unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass die Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrages in der Lage sind (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Mindestanforderung:Los 1 (Matratzen und Spezialbetten): Es ist ein leistungsspezifischer Umsatz von durchschnittlich mindestens 6 Mio. EUR netto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Los 2 (Mikroglaskugelbett): Es ist ein leistungsspezifischer Umsatz von durchschnittlich mindestens 850.000 EUR netto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
(Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
Mindestanforderung:Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung mit geforderter Deckungshöhe.
Eigenerklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und "Referenzbogen" erforderlich)
Mindestanforderung:
Los 1: - Nachweis von mindestens 3 Referenzen über ein vergleichbares Leistungsvolumen pro Einrichtung von jeweils mind. 8.000 Matratzenmiettagen pro Jahr und 1.500 Spezialbettenmiettagen pro Jahr innerhalb der letzten drei Jahre.
Los 2: - Nachweis von mindestens 3 Referenzen über ein vergleichbares Leistungsvolumen pro Einrichtung von jeweils mind. 1.500 Miettagen pro Jahr innerhalb der letzten drei Jahre.
Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
Berufsgruppen:- Deutschsprachige Servicemitarbeiter (Anlieferung und Vorortservice, Einweisung) mit Erfahrung mit der Reparatur/ Instandsetzung in Deutschland-Deutschsprachige Servicemitarbeiter (Produktberatung auf Indikation) mit Erfahrung im Bereich Dekubitusprophylaxe und -therapie in Deutschland
Angaben zu den Servicestandorten des Bieters (Anzahl / Ort)
Erklärung, dass Servicemitarbeiter maximal 24 Stunden nach Anforderung (Störungsmeldung) vor Ort sind
Zertifizierung nach DIN ISO 13485 (oder vergleichbar) (Nachweis in Kopie)
Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner