Bereitstellung eines Spracherkennungssystems in Form einer Cloudleistung (SaaS) ergänzt durch eine Diktatlösung.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung eines cloudbasierten Spracherkennungssystems mit medizinischem Vokabular auf Basis von Software as a Service (SaaS) über 48 Monate Vertragslaufzeit.Die Diktatlösung ist wegen der Ausfallfunktion nicht bzw. nicht ausschließlich als Cloudleistung anzubieten.
Für die Auswertung der Angebote müssen sich alle Bieter an einer Remote-Demo und ausgewählte Bieter an einer Teststellung beteiligen.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßenErmessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Eigenerklärung im Formblatt"Eigenerklärung zur Eignung" sowie im "Referenzbogen" erforderlich)
Geforderte Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens 6 Referenzen einzureichen, davon ist/sind - mindestens eine Referenz über die Lieferung und Implementierung von mindestens 300 Lizenzen an ein Unternehmen im Gesundheitswesen in den letzten 3 Jahren - mindestens 5 Referenzen über die Implementierung von Cloud-basierten Diensten in den letzten 3 Jahren bei unterschiedlichen Auftraggebern.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftragnehmende hat folgende Verpflichtungen gemäß § 4 FFV des Landes Berlin einzuhalten, wenn sein Unternehmen eine Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten aufweist: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbe-handlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.