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Verfahrensangaben

Ersatzbeschaffung OP-Instrumentarium - Implementierung

VO: VgV Vergabeart: Wettbewerblicher Dialog mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.05.2026
26.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH
HRB-22388
Merseburger Str. 165
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
christoph.harms@bg-kliniken.de
0049 (0)30 56811850

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
33169000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs sollen prozessuale und technische Konzepte zur Umsetzung im laufenden Betrieb erarbeitet werden.

Es wird ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das BG Klinikum Halle beabsichtigt einen vollständigen Austausch des OP-Instrumentariums sowie die Beschaffung einer integrierten Softwarelösung zur Optimierung der OP-Versorgung und der Prozesse in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP), einschließlich der digitalen Steuerung von Instrumenten-, Implantat- und Materiallogistik. Das Vorhaben wird zweistufig durchgeführt: In der ersten Stufe sollen im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs prozessuale und technische Konzepte zur Umsetzung im laufenden Betrieb erarbeitet werden; der spätere vollständige Austausch des OP-Instrumentariums erfolgt in einer zweiten Vergabestufe.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Merseburger Str. 165
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Wettbewerblicher Dialog

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHH52HZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.

Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Antragsformular aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
3. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. Die Bewerber/Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen.
4. Die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bewerbers/Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bewerber/Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). D.h. im Falle von Verhandlungsrunden bezieht sich die Bindefrist auf die Angebotsfrist des finalen Angebotes.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;

2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;

3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);

6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.

Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz
des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Mindestanforderung: 250.000,00 EUR leistungsspezifischer Umsatz in mindestens zwei Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht oder Begründung, dass keine Mitgliedschaft besteht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

1. Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

2. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Projektmanagement, Projektkoordinierung, Projektassistenz).

zu 2. - Mindestanforderung:
mindestens 1 Person Projektmanagement (pro Jahr)
mindestens 1 Person Projektassistenz (pro Jahr)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen (aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen: IT-Systemkoordinierung, Interface Consultant, Technical Consultant, Anwendungsberatung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.

Mindestanforderung:
mindestens 1 Person IT-Systemkoordinierung (pro Jahr)
mindestens 1 Person Interface Consultant (pro Jahr)
mindestens 1 Person Technical Consultant (pro Jahr)
mindestens 1 Person Anwendungsberatung (pro Jahr)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind. Angaben zu den Referenzen machen wir im beigefügten Referenzbogen.

Mindestanforderung:
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistung in einem Krankenhaus mit mind. 500 Betten und Implementierung im laufenden Betrieb (in den letzten drei Jahren).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung