Die Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH.
Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands.
Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher.
Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt.
Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen".
Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen.
Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet.
Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt.
Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt.
Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt.
Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten.
Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen.
Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen.
Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig.
Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden.
Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 können den Bewerbern erst nach Abgabe der Geheimhaltungserklärung (vgl. Anlage 02.10) bereitgestellt werden.