Az. 337/2025, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Elektroinstallation
Az. 337/2025, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Elektroinstallation:Im Stadtteil Adelby wird ein Neubau einer Grundschule gebaut. Das Gebäude hat eine Außenabmessung von ca. 107,8m x 60,3m und eine gesamt Bruttogrundfläche von 5.697,03m²Der Neubau wird in 2 Bauabschnitten errichtet. Der erste BA besteht aus einem zweigeschossigen und der zweite BA aus einem eingeschossigen Baukörper. Hierfür ist eine komplett neue Elektroinstallation vorzusehen.Es sind insgesamt 8 Unterverteilungen geplant, die sternförmig aus der neuen Niederspannungshauptverteilung im Kellergeschoss versorgt werden. Die Leitungsverlegung wird überwiegend in Sammelhalter (ca. 5.500 Stk.) und auf Kabeltrassen (ca. 320 m) in Abhangdecken durchgeführt. Das Gebäude erhält eine flächendeckende Lautsprecheranlage zur Erzeugung des Pausenzeichens und für Sprachdurchsagen. Die Sicherheitsbeleuchtung ist als Zentralbatterieanlage geplant. Der Mensabereich mit Bühne wird mit einer Medientechnik ausgestattet. Der gesamte Schulhof und Spielplatzbereich wird neugestaltet und errichtet. Hier sind ca. 44 neue Mastleuchten eingeplant. Zusätzlich wird die zum Teil die Leitungsinfrastruktur zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau neu hergestellt.
WICHTIG:Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation". Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Nachweise zur Eignung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen, soweit zulässig, nachzufordern.
Für die Arbeiten müssen ausreichend eigene Beschäftigte nachgewiesen werden.
Es muss ein Jahresumsatz nachgewiesen werden der erwarten lässt, dass ein Auftrag in dieser Größe zuverlässig ausgeführt werden kann.
Es müssen ausreichend Fachkräfte nachgewiesen werden, die die auszuführenden Elektroarbeiten termingerecht umsetzen können.
keine