Technisches Betriebszentrum Flensburg AöR sowie drei weitere Wirtschaftsteilnehmer, Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2026 bis 2031 (Stufenvertrag) Az: 157/2026
Technisches Betriebszentrum Flensburg AöR sowie drei weitere Wirtschaftsteilnehmer, Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2026 bis 2031 (Stufenvertrag) Az: 157/2026. Aufträge für die Jahresabschlussprüfungen werden vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein jährlich je Einheit/Wirtschaftsteilnehmer auf Grundlage des zu vergebenden Stufenvertrages erteilt/abgerufen. Umfang der Prüfung: Prüfung nach §§ 316 ff. HGB einschließlich der nach § 53 HGrG erweiterten Prüfung sowie nach den Vorgaben des KPG SH.
Preis
Prüfungsansätze, Prüfungstechniken, Stichprobenfestlegung, Festlegung der Wesentlichkeitsgrenzen.Mindespunktschwelle: Angebote, die bei diesem Kriterium und allen weiteren zu bewertenden Qualitätskriterien nicht mindestens die Hälfte der möglichen Wertungspunkte erhalten, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Erfahrung und Qualifikation des eingesetzten Personals, Anwesenheit des Mandatsträgers/der Prüfungsleistung vor Ort in Flensburg. Mindespunktschwelle: Angebote, die bei diesem Kriterium und allen weiteren zu bewertenden Qualitätskriterien nicht mindestens die Hälfte der möglichen Wertungspunkte erhalten, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie die stufenvertragliche Regelung bei der Aufträge/Leistungsabrufe nur durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein erfolgen können. Naturgemäß können hier für Leistungsabrufe durch den Landesrechnungshof keinerlei Garantien übernommen werden.Bitte beachten Sie weiterhin die Ausführungen zu der Flensburger Bäder GmbH und der Flensburger Friedhöfe AöR in den Vergabeunterlagen. Für diese Betriebe ist vorgesehen, Prüfungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nur für das Jahr 2026 und ein oder zwei weitere Jahre zu vergeben.
Jahresabschlussprüfungen sind regelmäßig erforderlich.Mit der nächsten Vergabe entsprechender Leistungen kann 2031 (evtl. auch früher) gerechnet werden.
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen, soweit zulässig, nachzufordern.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro oder eine entsprechende Bereitstellungserklärung bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Berechtigung als Wirtschaftsprüfer/in bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (§§ 1, 28 WPO) und Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer; Nachweis: Registerauszug, nicht älter als sechs Monate.