Annahme und Verwertung von Sonderabfällen aus der Kleinmengensammlung (Rahmenvertrag), Az: 163/2026
Preis
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen, soweit zulässig, nachzufordern.
siehe "Angebot komplett"