Das TBZ Flensburg AöR betreibt am Standort Kielseng 17 eine Kläranlage mit 225.000 EWG.Der in den Faulbehältern der Kläranlage anaerob konditionierte Klärschlamm wird in einem Betonbehälter zwischengelagert und anschließend mit einer aus zwei Zentrifugen bestehenden Schlammentwässerung maschinell entwässert. Die beiden Zentrifugen sind am Ende Ihrer Lebensdauer und sollen erneuert werden. Hierfür wird ein Ingenieurbüro gesucht, das die hierfür erforderlichen Ingenieurplanungsleistungen erbringt.
Benötigt werden alle für die Umsetzung der Baumaßnahme erforderlichen Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend den Leistungsbildern der HOAI.
Dabei soll neben den Zentrifugen auch die zugehörige Elektroanlage sowie die Dosierstation für Flockungshilfsmittel erneuert werden. Während der gesamten Umbauzeit ist auf der Kläranlage der Betrieb einer maschinellen Schlammentwässerung und damit ein Entsorgungsweg für den auf der Anlage anfallenden Klärschlamm sicher zu stellen. Dies kann z. B. durch stufenweisen Ersatz der vorhandenen Entwässerungstechnik oder/und durch die Einbindung einer Mietanlage erfolgen.
Der AG beabsichtigt, die Erbringung der Leistungen entsprechend dem anliegenden Vertragsmuster zu beauftragen.Der Beginn der Leistung ist direkt nach Auftragserteilung vorgesehen.
Gesamthonorar für die den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI entsprechenden Ingenieurleistungen.
Bewertung des aus der benannten Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung und den Fachplaner bestehenden Projektteams.
Darstellung von Besprechungskultur, Erreichbarkeit und Projektkommunikation.
Darstellung der Betreuung der Maßnahme vor Ort insbesondere während der Bauzeit.
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über dasVergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genanntenVergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegendie Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigenVorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Der Bauherr behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Zugelassen werden nur Bewerber, die nachweisen können, dass sie über mindestens zwei Personen verfügen, die für Planungsarbeiten bei Elektroanlagen ausreichend qualifiziert sind.
Hierfür ist es ausreichend, für die betreffenden Personen einen einschlägigen Studienabschluss nachzuweisen oder alternativ mindestens 18 Monate Berufserfahrung mit entsprechenden Planungsleistungen.
Bewertet werden bis zu 2 vom Bewerber ausgewählte und formlos beschriebene Referenzprojekte, die ab dem 01.01.2015 mit der Leistungsphase 8 nach HOAI abgeschlossen wurden, daraufhin, inwieweit aus diesen Projekten bzw. den Projektbeschreibungen beim Bieter vorhandene Erfahrungen bei der Umsetzung von ähnlichen Bauprojekten erkennbar werden. Je Referenzprojekt können 8 Punkte erzielt werden, insgesamt also 16 Punkte. Jeweils 2 Punkte können erzielt werden, wenn es bei dem Referenzprojekt um eine Klärschlammentwässerung mit Zentrifugen bestehend aus mehreren Modulen handelt, dieses in einer Kläranlage gebaut wurde, in der auch während der Bauzeit Klärschlamm entwässert wurde, wenn die Schlammentwässerung der Referenz eine Bemessungsleistung von insgesamt mindestens 24 m³/h zu entwässernden Klärschlamm hat und wenn die Inbetriebnahme der Anlage nach dem 01.01.2020 erfolgte. Werden mit der Referenz die vor genannten Bedingungen für 2 Punkte bei den entsprechenden Kriterien nicht erfüllt, so gibt es immer noch jeweils einen Punkt bei diesem Kriterium, wenn die Klärschlammentwässerung mit einer Zentrifuge ausgeführt wurde, der Bau als Umbau in einer in Betrieb befindlichen Kläranlage erfolgte, die Schlammentwässerung eine Leistung von mindestens 12 m³/h Nassschlamm hat und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2018 erfolgte.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft teilt die Anzahl der im Mittel der letzten 3 Jahre durchschnittlich tätigen Personen (Angestellte zzgl. im Unternehmen tätige Firmeninhaber und Geschäftsführung) mit.Die Maximale Punktzahl von 5 Punkten wird hier mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 30 Personen erreicht. Ab 20 Beschäftigten gibt es 4 Punkte, ab 15 Beschäftigten 3 Punkte, ab 10 Beschäftigten 2 Punkte, ab einem Beschäftigten 1 Punkt und ohne Angabe 0 Punkte.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Keine.