Az. 229/2025, Altes Gymnasium, Erweiterungsneubau, Flensburg, Vorhangfassade hinterlüftet, Aluminium- Fassadenbekleidung.
Az. 229/2025 Altes Gymnasium, Erweiterungsneubau, Flensburg, Vorhangfassade hinterlüftet, Aluminium- Fassadenbekleidung:
Auftraggeber: Stadt Flensburg, Kommunale Immobilien - Baumanagement, Büroadresse: Rathausstraße 19, 24937 Flensburg.Postadresse: Stadt Flensburg -Kommunale Immobilien - Baumanagement - 24931 Flensburg
Bauvorhaben: 223001_058 Erweiterungsneubau Altes Gymnasium, Selckstraße 1, 24937 Flensburg.
Gewerk: Vorhangfassade aus Aluminium- Paneele/Glattblech,Vergabeverfahren: europaweite Ausschreibung
Ausführungsfristen: Baubeginn Montage: 12.01.2026Ende: 06.03.2026
Kurzbeschreibung: Für die Baumaßnahme des Alten Gymnasiums sind Fassaden-Arbeiten zu vergeben.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Bereiche:- Vorhangfassade hinterlüftet, Bekleidung aus Aluminium Mäander- / Freiformpaneelen
Preis
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
WICHTIG:Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
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Nachweise zur Eignung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen, soweit zulässig, nachzufordern.
siehe "Angebot komplett"
keine