Der Auftraggeber schreibt die Unterhaltsreinigung für Objekte der Großen Kreisstadt Schramberg aus. Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 6 Losen (4 Lose Unterhaltsreinigung, 2 Lose Glasreinigung).
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 11.01.2027 und wird fest bis zum 07.09.2029 abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Die Laufzeit des Vertrags endet am 07.09.2031, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Für die Wertung der Angebote im Vergabeverfahren werden folgende Kriterien mit zugehöriger Gewichtung berücksichtigt: - Höhe der Ausführungsstunden 35% - Gesamtpreis 35% - Konzepte 30%
Der Auftraggeber schreibt die Unterhaltsreinigung für Objekte der Großen Kreisstadt Schramberg aus. Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 6 Losen (4 Lose Unterhaltsreinigung, 2 Lose Glasreinigung)
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Schramberg mit den Teilorten Sulgen, Tennenbronn und Waldmössingen
Höhe der Ausführungsstunden
Gesamtpreis
Konzepte
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Im weiteren Verfahren ist eine Loslimitierung vorgesehen. Die Loslimitierung bezieht sich auf die Vergabe von insgesamt maximal 1 von 4 Losen der Unterhaltsreinigung und maximal 1 von 2 Losen der Glas- und Rahmenreinigung. Somit kann ein Bieter maximal den Zuschlag für 1 Los der Unterhaltsreinigung zuzüglich 1 Los der Glasreinigung erhalten.
Informationen über weitere Einzelheiten werden den Bietern im Verfahren mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Es besteht seitens der Bewerber kein Anspruch auf die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahrenmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (jeweils getrennt ausgewiesen für die im jeweiligen Los enthaltenen Leistungsarten), unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 vollständigen Kalenderjahre (01.01.2023 - 31.12.2025)
Anlage A 4.1
Eigenerklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den aufgeführten Deckungssummen entsprechen.
Anlage A 4.2
Benennung der Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, sowie nach Anzahl
Anlage A 5
Referenzliste über in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen
Anlage A 6
Anteil der Unterauftragsvergabe
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten im Vordruck benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bei elektronischer Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften eine Erklärung mit dem Angebot abzugeben Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Anlage A 2
Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. - Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden. - Abgabe einer Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation.
Anlage A 3
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).
Diese Erklärung muss ebenso vom Unterauftragnehmer und anderen Unternehmen, bei einer Bietergemeinschaft von allen Unternehmen unterschrieben mit den Vergabeunterlagen eingereicht werden
Gesamtschuldnersich haftend
- Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei der Vertragsabwicklung vorgeschrieben.- DasTariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) finden Anwendung. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
Unterhaltsreinigung in ca. 20 Objekten (Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Friedhöfe) in Schramberg und Tennenbronn;
Grundfläche ca. 14.000 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,60 Mio qm
Unterhaltsreinigung in ca. 11 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten) in Schramberg;
Grundfläche ca. 13.000 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,76 Mio. qm
Unterhaltsreinigung in ca. 11 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, öffentliche Toiletten)
Grundfläche ca. 13.500 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,78 Mio. qm
Unterhaltsreinigung in ca. 14 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, öffentliche Toiletten) in Sulgen und Waldmössingen;
Grundfläche ca. 13.000 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,50 Mio. qm
Glasreinigung in ca. 22 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten) in Schramberg, Tenningen, Waldmössingen und Sulgen;
Grundfläche ca. 7.000 qm (Glasfläche einseitig gemessen), Jahresreinigungsfläche ca. 7.000 qm (Glasfläche einseitig gemessen)
Glasreinigung in ca. 34 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten) in Schramberg, Tennenbronn, Waldmössingen und Sulgen
Grundfläche ca. 7.500 qm (Glasfläche einseitig gemessen), Jahresreinigungsfläche ca. 7.500 qm (Glasfläche einseitig gemessen)