Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung .
Kurze Beschreibung der Ausgangslage:
Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand.
Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt.
Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen.
Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern.
Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewerbern zugesandt werden. Im Ergebnis wurde auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung festgestellt, dass die Fachräume (Chemie, Physik, Biologie) insgesamt zu sanieren sind. Die Schadstoffuntersuchungen zeigten auskunftsgemäß, dass in den Fachräumen keine Maßnahmen ohne vorherige Schadstoffsanierung sinnvollerweise erfolgen können. Dies betrifft alle Räume, in jedem Raum sind Schadstoffe anzutreffen, siehe hierzu Anlage "Präsentation Maßnahmenplan" zur Verfahrensbeschreibung. Es sind sehr hohe Summen im Bereich Schadstoff zu bearbeiten ca. 5-6 Mio. Euro, so dass die Planung hier einen Großteil der Arbeiten beanspruchen wird.
Die Sanierungen sollen in den Sommerferien 2028 beginnen und blockweise erfolgen, die Maßnahmen werden mit den Nutzern im Bestand durchgeführt, lediglich zu Beginn sollen die Container für den Block A angemietet werden, damit hier die Nutzer unterkommen. Sobald dieser fertig gestellt ist, werden die Nutzer wieder in den Bau A ziehen und der Bau B beginnt. Es handelt sich um Blöcke von A bis D.
2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand.
Für das Gesamtprojekt wurden Gesamtkosten von 37,2 Mio. EUR brutto bei einer Umsetzung über 4 Jahre veranschlagt.
Termine - vorläufig
Planungsbeginn sofort nach Beauftragung August 2026
Einreichung Förderantrag Oktober 2026
Entwurfsplanung bis Februar 2027
Einreichung Bauantrag bis April 2027
Baubeginn Juli 2028 (abhängig von Förderzusage)
Fertigstellung Dezember 2032
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
- Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
- Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.