Die Stadt Schramberg erweitert ihre Kläranlage. Als erste Maßnahme wird die Leitung vom RÜB Bühlhof über die Schiltach erneuert.Das RÜB Bühlhof befindet sich ca. 600m von der Kläranlage flußaufwärts an der Einfahrt des Recyclingbetriebs direkt an der Bundesstraße B462.
Baustelle ist nur teilweise über die öffentlichen Straßen direkt anzudienen. Für die Zufahrt zur Baustelle hinter der Schiltach wird eine Baustraße von der Kläranlage bis Baufeld benötigt.
Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt:- Baustraße als Zufahrt- Baustelleneinrichtungsfläche herstellen und beräumen- Erneuerung der StB -Leitung bis zur Leitungsbrücke- Erneuerung der StB-Leitung ab Leitungsbrücke eine Haltung - Ertüchtigung der Brücke mit Inliner- beidseitiger Anschluß Rohrleitung an Leitungsbrücke- 4 Schächte aus Stahlbeton- Anschluß der Leitungsstücke an RÜB und Schächte- Anfüllung des Geländes beidseitig der Schiltach
RÜB Bühlhof, 78713 Schramberg:Das RÜB Bühlhof befindet sich ca. 600m von der Kläranlage flußaufwärts an der Einfahrt des Recyclingbetriebs direkt an der Bundesstraße B462.Kläranlage: Rappenfelsen 40, 78713 Schramberg
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Es gelten die Regelungen der VOB/B
Die Submission wird elektronisch durchgeführt.
Die Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahrenmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
PräqualifikationsnachweisoderEinheitliche Europäische EigenerklärungoderEigenerklärung zur Eignung (KEV 179):Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten im Vordruck KEV 177 benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck KEV 178 vorzulegen.Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" KEV 178 abzugeben.
Bei elektronischer Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften eine Erklärung nach dem Vordruck KEV 175 mit dem Angebot abzugeben.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
PräqualifikationsnachweisoderEinheitliche Europäische EigenerklärungoderEigenerklärung zur Eignung (KEV 179):
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Kommt das Angebot in die engere Wahl muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte angegeben werden, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind drei Referenzen anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, müssen zu den benannten Referenzen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. Außerdem muss in diesem Fall der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. - Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden. - Abgabe einer Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation.
Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179)
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren. Die Angaben beziehen sich auf die Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
- Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt werden. - Abgabe einer Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot / der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Die Eigenerklärung "Information zum Bieter", die Angaben enthält, die in der Vergabebekanntmachung über vergebene Aufträge aufzunehmen sind, ist sowohl vom Bieter sowie (falls zutreffend) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und anderen Unternehmern (Unteraufträge, Eignungsleihe) zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014). Diese Erklärung muss ebenso vom Unterauftragnehmer und anderen Unternehmen, bei einer Bietergemeinschaft von allen Unternehmen unterschrieben mit den Vergabeunterlagen eingereicht werden
- Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
Gesamtschuldnerisch haftend
- Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei Vertragsabwicklung vorgeschrieben.- DasTariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) finden Anwendung. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.