Ausschreibung über die Gebäudereinigungsleistungen bei der AOK Baden-Württemberg.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die Gebäudereinigungsleistungen in den AOK BezirksdirektionenStuttgart-Böblingen, Neckar-Alb, Nordschwarzwald und Rhein-Neckar-Odenwald vergeben werden.Die einzelnen Verträge beginnen zwischen dem 01.05.2026 und 01.07.2026. Die Verträge sollen eine Laufzeit von 24 Monaten - mit der einmaligen Option auf Verlängerung um zwei (2) Jahre auf maximal 48 Monate - haben.
Die Verträge sollen eine Laufzeit von 24 Monaten, mit der einmaligen Option auf Verlängerung um zwei (2) Jahre auf maximal 48 Monate haben.
Standorte der AOK Baden-Württemberg in den AOK BezirksdirektionenStuttgart-Böblingen, Neckar-Alb, Nordschwarzwald und Rhein-Neckar-Odenwald aufgeteilt in Lose.
Der Zuschlag wird über die erweitere Richtwertmethode ermittelt. Hierzu wird eine Kennzahl zwischen den erreichten Punkten im ausgefüllten Reinigungskonzept und dem Preis ermittelt.
Kennzahl = Punkte Qualität / Preis in 1.000 EUR
Es wird ein Schwankungsbereich von 5% definiert. Das bedeutet, dass alle Angebote, die maximal 5% Abweichung zum bestplatzierten Angebot haben, im Anschluss die gleichen Chancen auf den Zuschlag haben. Alle anderen Angebote haben keine Chance mehr auf den Zuschlag.
Folgende Formel wird bei der Berechnung herangezogen: Schwelle für Schwankungsbereich = Kennzahl bestplatziertes Angebot * 0,95
Als Abschlusskriterium wird der Preis definiert. Das bedeutet, dass innerhalb des Schwankungsbereichs jenes Angebot den Zuschlag erhält, dass den besten Preis beinhaltet.
Gesamtpreis des Angebots
Qualität des Bieterkonzepts, unterteilt in folgende Blöcke:- Qualitätssicherung max. 500 Punkte- Beschwerdemanagement max.100 Punkte- Vertretungskonzept max. 100 Punkte- Datenschutzkonzept max. 200 Punkte- Umweltkonzept max. 100 PunkteDetails zur Bewertung siehe Dokument "Bewerbungsbedingungen" im Ausschreibungspaket.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberder Auftraggeberin gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Stuttgart
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Einige fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Handelsregisterauszug bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate.
Betriebshaftpflichtversicherung:Die Eigenerklärung (Anlage 7) ist einzureichen.Im Falle einer bereits bestehenden Versicherung über die geforderten Deckungssummen, darf der Bestätigungsnachweis nicht älter als drei Monate sein. Ist der aktuell bestehende Vertrag mit den angegebenen Mindestdeckungssummen je Schadensart nicht bzw. nicht in voller Höhe erreicht, so müssen diese zwingend nach Zuschlagserteilung entsprechend angepasst und unverzüglich nachgewiesen werden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Referenzübersicht (Anlage 5)
Erklärung - Nutzung umweltfreundlicher Reinigungsmittel (Anlage 11)
Option auf Verlängerung um (2) zwei Jahre.